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#1
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Hallo !!
Ich bin seit 4 Wochen Mutter eines Kindes und bekomme nun ALG II, nun wollte ich mal wiisen ob das Einkommen meines Partners mit berechnet wird? Wir wohnen NICHT zusammen sondern getrennt. Wird es trotzdem angerechnet weil wir ein gemeinsames Kind haben? oder wird eine fiktive Berechnung von Kindesunterhalt und evtentuellem Partnerunterhalt gemacht und diese dann von meinem ALG II abgezogen ? Über Antworten würde ich mich freuen.... Grüße Nicole |
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#2
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Hallo,
wenn Ihr keine gemeinsamme Wohnung habt wird das Einkommen von Deinem Partner nicht angerechnet, aber nur wenn Ihr keine Lebensgemeinschaft seit. Es gibt ja auch Ehepaare die eine gute Ehe führen aber, getrennt wohnen. Nur der vom Vater gezahlte Unterhalt wird berücksichtigt. Aber Cach ist immer noch das Beste. |
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