Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

Einkommen wird auf das Jahr angerechnet?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.04.2008, 18:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2008
Beiträge: 1
Standard Einkommen wird auf das Jahr angerechnet?

Hallo,

ich bekomme Hartz-IV und bin selbständig tätig.
Ich gebe jeden Monat eine Einnahme-Überschußrechnung ab. Nun habe ich einen Brief bekommen in dem mir mein selbständiges Einkommen auf das gesamte jahr 2007 hochgerechnet werden soll. Ich hatte 2 Monate in denen ich gut verdient hatte und auch kein ALG-II bezogen habe. Nun rechnet die Arge diesen Betrag aber auf das gesamte Jahr hoch und will mir mehrere 1000 Euro abziehen, weil angeblich eine Überzahlung vorliegt. Die Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. In dem Schreiben steht, dass ich diese Überzahlung nicht verursacht habe. Die Arge will mir nun nach §43 30% von meiner Regelleistung abziehen. Dazu soll ich jetzt nun ein "Fragebogen zur beabsichtigten AUfrechnung" ausfüllen. Meine Frage ist nun ist das rechtens? Wo kann ich mir Rat holen? Soll ich einen Rechtsanwalt hinzuschalten? Hat jemand Erfahrung hiermit?

Über weiterführende Tipps würde ich mich sehr freuen.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.04.2008, 23:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Die Arge bezieht sich wohl auf § 43 SGB 2:

§ 43 Aufrechnung
1Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. 2Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. 3Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.04.2008, 23:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

genji: Mir ist nicht ersichtlich, dass du vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast. Und die Arge schreibt sogar, dass die Übezahlung nicht von dir verursacht wurde?

Grübel,grübel
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ü25: Wird Einkommen der Eltern angerechnet? ByteRipper Anspruch und Leistungen 17 02.10.2009 13:35
Einkommen - wie wird das angerechnet? Sonja... Einkommensanrechnung 0 27.02.2008 17:47
Wird Schadensersatz nach Einbruch als Einkommen angerechnet? Micho Einkommensanrechnung 2 26.02.2008 11:18
wird beim Sozialen Jahr das gehalt angerechnet spatzikatzi Anspruch und Leistungen 0 21.11.2006 16:16
Wird Einkommen vor HARTZ 4-Antrag angerechnet? betty Einkommensanrechnung 1 10.07.2006 23:42