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#1
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hallo ich hab da mal eine frage. Und zwar wohne ich mit meinem Freund seit ein paar Wochen zusammen, hab meinen Job verloren und muss nun wieder Hartz4 beantragen. bei antragsabgabe wurde mir gesagt ich bekomme kein geld weil mein freund zuviel verdienen würde. Ab wann wird denn das einkommen von meinem Freund mit angerechnet?? Kann mir da jemand weiterhelfen???
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#2
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Du kannst doch angeben das du mit deinem Freund zunächst auf Probe zusammen lebst.Dann würde das Einkommen deines Freundes bis zu einem Jahr nicht gerechnet werden und du bekommst normal deine Leistungen.Die Mietkosten würdet ihr euch dann teilen.
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#3
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Hallo, ich beziehe Hartz IV und meine Frau wird in Teilzeit arbeiten. Weiss jemand vielleicht, welche Lohnsteuerklasse sich besser in dem Fall für die Frau lohnt, III oder V?
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