Einkommensnachweis Eltern, Kind Ü25

  • Hallo zusammen,


    ich hab mich jetzt schon etwas zu dem Thema eingelesen, allerdings sind die Themen meist schon einige Jahre alt. Daher mache ich lieber mal ein neues auf, es könnte sich ja die Rechtslage geändert haben.


    Nun zum Thema:
    -Ich (26 Jahre alt) habe mein Studium abgeschlossen und da kein nahtloser Übergang zwischen Studium und Beruf stattfindet ALG 2 beantragt.
    -In dieser Zeit lebe ich bei meinen Eltern, afaik liegt also eine Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern vor, aber ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft


    Jetzt habe ich den Antrag soweit gestellt, erhielt jedoch folgendes Schreiben von meinem SB:
    -Es gilt laut § 9 Abs. 5 SGB II die Vermutung, dass ich Leistungen von meinen Eltern erhalte
    -Um zu prüfen, ob diese gesetzliche Unterhaltsvermutung zutrifft, möchte das Amt nun Nachweise über Einkommen, Kosten und Vermögen meiner Eltern haben


    Auch nach Nachfrage bleibt der SB dabei, ich müsse Nachweise meiner Eltern einreichen.


    So nun meine Frage: Muss ich das wirklich?
    Ich möchte ungern so viele Daten preisgeben. Meine Eltern unterstützen mich finanziell nicht/kaum (ab und zu mal bisschen Geld fürs Kino oder so), abseits vom mietfreien Wohnen. Dazu verdienen meine Eltern auch nur durchschnittlich. Wobei mich hier ja auch auch folgendes interessieren würde:
    Wie viel dürfen meine Eltern denn nun verdienen und wie viel Vermögen dürfen Sie besitzen, damit das Jobcenter berechtigterweise davon ausgehen darf, dass Sie mich finanziell unterstützen?

  • Das ist aber eine der Prüfungen, die das JC durchzuführen hat. Einige Daten wirst du preis geben müssen. Z.B. ALG II - relevante Daten. Und (mögliches) Einkommen, daß du von den Eltern bekommst, gehört dazu.


    Du bist in der Pflicht, die Unterhaltsvermutung zu widerlegen. Wenn deine Eltern dich tatsächlich nicht unterstützen oder nur in geringem Umfang, können sie ja eine schriftliche Erklärung dazu erstellen, die du dem JC mit einreichen tust.


    Datenschutz, so was ist Illusion. Zudem, im ALG II wird die Bedürftigkeit geprüft, das ist das Zentrale. Da muß man sich finanziell outen. Total. Einkommensmäßig aber auch vermögensmäßig.


    Ohne fiinanziellen Striptease geht im ALG II nichts. Das ist einfach so, denn du mußt die Daten liefern, damit das JC prüfen kann, ob du überhaupt im Sinne des SGB II bedürftig bist.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Da du über 25 Jahre bist, gehörst du nicht bzw. bildest du mit deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen und Vermögen deiner Eltern ist irrelevant. Relevant ist für dich eben die Unterstützuingsvermutung, die durch dich zu widerlegen ist oder auch nicht.


    Du mußt deine Einkommen und Vermögen offenbaren. Das gilt aber auch für gemeinsames Vermögen, sofern soetwas vorhanden ist.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: