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Einkommensverrechnung obwohl nicht verheiratet!?

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  #1  
Alt 17.05.2008, 12:08
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Registriert seit: 17.05.2008
Beiträge: 1
Standard Einkommensverrechnung obwohl nicht verheiratet!?


Hallo,

Ich brauche dringend einmal Hilfe.
Im März dieses Jahres bin ich (18 jahre) mit meinem Freund zusammen gezogen.
Dieser ist Hartz IV Empfänger.
Im Januar diesen Jahres habe ich meine Ausbildung abgeschloßen und wurde vom Unternehmen übernommen. Im Schnitt bekomme ich im Monat 850€ ausgezahlt.

Nun die Geschichte, das Arbeitsamt meinte, ich müsse den Betrag, der über dem Höchstsatz Miete selbst tragen. Wäre auch in Ordnung. Wir haben also damit gerechnet, dass ich in etwa 300 Euro selbst trage. Damit war ich zufrieden. Dann kam der Tag, andem uns der Berechnungsbogen für die zustehenden Leistungen ins Haus kam. Dies besagte: 192€ Miete für mich (was ich nicht verstehe) und 192€ Miete für meinen Freund. Insgesamt sind das dann 384€. Das war es dann. Mein Freund bekommt kein lebensunterhalt, aus dem Grund, weil ich "zuviel" verdienen würde. Das bedeutet also, dass er mich immer um Geld fragen muss, das er sich nichts mehr selbst kaufen kann garnichts.
Das Amt brachte mich schon soweit, dass ich mich von ihm trennen wollte, weil ich diese finanzielle belstung, mit meinem gehalt Strom, den Rest der Miete, Lebensmittel, Haushaltsmitel nicht mehr tragen kann. Auch hat mein Freund noch Schulden (geringer Höhe), die er nicht selbst tragen kannweil er ja nichts bekommt. Also muss ich das auch noch übernehmen!

Das ist doch nicht in Ordnung so. Wir sind NICHT verheiratet, sind grad mal 2 jahre zusammen!
Ich liebe ihn, kann aber nicht mehr mit diesen finanziellen Belastungen leben.
Jeden Monat jeden Pfennig genau ausrechnen, damit ich keine Schulden mache. Das kann ich nicht mehr.

Sollen wir uns jetzt trennen? Damit er wieder sein eigenes Geld bekommt?
Wir suchen schon laufend Arbeit für Ihn, schreiben Bewerbungen, er ruft überall an.
Leider hat es noch nirgends geklappt, da er auch noch nicht so große Belastungen tragen kann, da sein Schlüsselbein 2mal gebrochen war.

Jeden Monat muss ich nun meine Lohnabrechnung zum Amt schicken weil ich immer anders Geld Bekomme (schwankt zwischen 50 € +-)
Diesen Monat bekomme ich mehr Geld, weil ich eine sogenannte „Bewährungszulage“ erhalte, dieses wird dann sicher auch zur Berechnung genommen und wir erhalten gar kein Geld oder so. Dann habe ich davon auch wieder nichts!!

Danke fürs Zuhören und eventuelle Ratschläge.
Karuschka

Geändert von Karuschka (17.05.2008 um 12:14 Uhr)
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  #2  
Alt 18.05.2008, 14:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

HAllo Karuschka,

in diesem Fall würde ich einen Widerspruch einreichen. Sollte die widerspruchsfrist von 4 Wochen schon abgelaufen sein, dann kann auch ein so genannter Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden


Nach § 7 SGB II Abs3a (insbesondere Nr.1) gilt:

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

Aus diesem Grund ist die Anrechnung deines Einkommen NICHT gegeben.

Also bitte Tätig werden!

Liebe Grüße
Kätzchen
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