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#1
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Hallo, mich beschäftigt ne wichtige Frage.
Im moment ist es so dass ich mit meinem konto weit in den miesen bin. nun wurde mir angebotn das konto mit einer einmaligen zahlung auszugleichen. die zahlun wäre so hoch dass ich sogar etwas weiter im plus wäre. frage ist nun ob ich das angeben muss und wenn ja, kann mir das angerechnet werden? oder kann ich beruhigten gewissens eine mitteilung schreiben dass ich geld erhalten habe von einem verwansten um das konto auszuleichen und eine rücklage zu haben a ich nächstes jahr umziehe. muss ich mich dann nochweiter verantworten oder reciht es die mitteilung mit kontoauszug zu übersenden? anke für die antworten. die baumfrau |
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#2
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Hallo Baumfrau,
einmalzahlungen bis zu 50 Euro sind Anrechnungsfrei, müssen jedoch ebenfalls gemeldet werden. Einmalzahlungen die 50 Euro überstreigen werden angerechnet und sind ebenfalls anzugeben. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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