einmaliger Zuverdienst aus nicht Harz 4 Zeit anrechnen?

  • Hey Leute,


    da meine Pflegschaft als Pflegekind vom Jugendamt beendet wurde, war es für meine Pflegeeltern (die das rechtlich jetzt nicht mehr sind) schwer mich im Haushalt mitzufinanzieren. Da ich sowieso im Oktober eine Ausbildung mache, zog ich 130 km weiter an meinen Ausbildungsort.
    Das ich einen Harz 4 Anspruch für den einen Monat September habe steht außer Frage.
    Jedoch habe ich im August, wo ich weder Pflegekind noch Harz 4 Empfänger (da ich ja in einer Bedarfsgemeinschaft lebte) ehrenamtlich bei den Johannitern Hausnotruf gemacht. Dabei habe ich 250 € verdient.
    Das Geld wurde also im August erarbeitet und kommt dank der tollen Bürokratie erst im Oktober bei mir an.
    Jetzt meint die Frau von der ARGE sie könnte mir das Geld anrechnen!
    Ich mein ich hab schon oft den Spruch gehört: "Das Geld zählt dann wann´s kommt!"
    Aber das Geld kommt ja noch nicht einmal im September -.-
    Jetzt hab ich bei meinem alten Landratsamt angerufen und die meinte Geld was ich im August verdient habe, kann sowieso nur im August angerechnet werden und mir stünde der volle Satz zu.
    Was stimmt denn jetzt?!
    Ich persönlich kann nicht glauben, dass Geld was ich einmalig im August verdiene und im Oktober kommt im September angerechnet wird!!!
    Weiß da jemand bescheid?


    Danke für eure Hilfe,
    Björn

  • Keine Ahnung.Du mußt nicht alles für bare Münze nehmen was dir von den SB in der ARGE gesagt wird.Oftmals wissen die auch nicht wie es gerechnet wird und machen das wie sie denken und am Ende kommen viele falsche Bescheide heraus.Warum glaubst du denn gibt es soviele Gerichtsverfahren wo die Leistungsempfänger Recht bekommen.Normalerweise dürfte das gar nicht sein aber die SB haben doch oftmals nicht mal eine konkrete Ausbildung sondern kommen wer weiß woher.Wenn du im Oktober das Geld vom August bekommst dann wird dir nichts angerechnet wenn du gar keine Leistungen mehr beziehst.Da hat das Amt schlicht Pech gehabt.Im Monat September hattest du keine Einkünfte und deshalb stehen dir die Leistungen komplett ohne Abzug zu.