Ende des Bezugszeitraumes und freiberufliches Einkommen

  • Hallo,


    ich habe ein paar Fragen zum Einkommen nach bzw. während des Bezugs.


    Mein Bezug endet am 31.08.2017. Danach werde ich das ALG2 nicht mehr brauchen.


    Ich weiß, dass beim Einkommen das Zuflussprinzip gilt. Fange ich am 01.08./15.8 eine neue Stelle an und das Gehalt kommt noch im August, muss ich nachzahlen. Das ist klar. Wenn aus irgendwelchen Gründen das Gehalt erst im September kommt nicht.


    Ich werde einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, auf Honorarbasis. Die Honorare können über den Monat verteilt, je nach Fertigstellung auf ein internes Konto fließen, stehen aber jederzeit zur Abbuchung auf das eigene Konto bereit. Zählen die Honorare für August, auch wenn ich sie erst zum 01.09. auszahlen lassen würde?
    Einen Arbeitsvertrag im normalen Sinne könnte ich dem Amt ja auch nicht zukommen lassen, so sie denn einen haben möchten.


    Auf was sollte ich achten?

  • Das stimmt.


    Also müsste ich vermutlich für August den zuviel gezahlten Betrag des Amtes zurückzahlen. Ich kann ja zu Beginn des Monats kein fixes Einkommen angeben, maximal ein geschätztes.


    Angenommen ich müsste alles zurückzahlen, kann man das dann in Raten machen? Ich vermute mit einer EKS und abschließendes EKS da nur ein Monat Bezug würde dann im September eine Zahlungsaufforderung seitens des Amtes kommen.


    Je nach Verdienst dürfte es ggf. aber nicht möglich sein den vollen Betrag sofort, in einer Summe, zurückzuzahlen. Im September brauche ich ja auch Geld für Miete & Co. Der Rest kommt ja wieder rein über den Monat verteilt.


    Gibt es Ratenzahlung? Gibt es geregelte Mindestzahlungen?