Erbe

  • Hallo


    Ich hoffe dass ich hier richtig poste.


    Durch den Tod meiner Mutter habe ich geerbt.
    Da meine Schwester zu Lebzeiten und auch nach dem Todesfall dieKonten verwaltet hat
    macht sie jetzt auch die Meldung für das Finanzamt.
    Weil ich gelesen habe,dass es unbedingt wichtig ist dies dem Jobcenter zu melden,
    habe ich eine vorläufige Berechnung der Anwältin meiner Schwester an das Jocenter gesandt.
    Es sind voraussichtlich euro 10750
    Gestern kam ein Schreiben mit einer vorläufigen Einstellung meines HartzIV und einer Anhörung.
    Die Zahlung der Erbsumme wird voraussichtlich je nachdem,wie das Finanzamt arbeitet,in 3 Wochen überwiesen


    Hierzu meine Frage,
    1.Dürfen sie mir einfach die Leitung einstellen...
    2.Ich erhalte monatlich jetzt vom Jocenter 567 Euro.
    Wird das Erbe ,die 10750 durch diesen Betrag geteilt??


    Dann müsste ich ja 1 Jahr mit diesem Betrag auskommen müssen 12 Monate.
    Wird dies als **quasi** Beschäftigung angesehen ??



    Hinzu kommt eine Eigentumswohnung,die zur Hälfte meiner Schwester und zur Hälfte mir
    gehört.
    Diese ist zur Zeit vermietet und es wird nicht so leicht sein diese zu verkaufen.
    Man hat mich aufgefordert den Wert der Wohnung zu nennen.
    Sollte ich dies jetzt schon angeben oder erst,wenn die Wohnung verkauft ist??
    Möchte nicht nochmal so auf die Nase fallen,wie jetzt.
    Erschaft gemeldet
    ,habe bis jetzt keine Erbzahlung.
    .kein Geld vom Jobcenter, weiss gar nicht,wie ich alles bezahlen soll
    Darf das Jocenter mir eine Verkaufsfrist nennen??
    eine Kur in der Bearbeitung,weil ich sehr krank bin,in ja ab dem 1.9 auch nicht mehr versichert....
    Es steigt Panik in mir auf......


    Ich kann keinen Gutachter bezahlen,ein Makler hat uns mitgeteilt,dass sie nicht mehr als Euro 84 ooo wert ist.
    In Verbindung zu meiner obigen Frage möchte ich gerne wissen,o ,wenn der Verkauf sich hinziehen sollte,da die Mieter klagen wollen,da meine
    Schwester ihnen ein langes Wohnrecht zugesagt hat,
    sollte ein Jahr vergangen sein,in denen ich mit den 10750 Euro ausgekommen ,muss ich ja HartzIV
    neu beantragen,gilt dann die vielleicht noch nicht verkaufte Wohnung als Einkommen oder Vermögen??


    Falls es ein wenig konfus geschrieben ist bitte ich um Nachsicht,die Aufregung fordert ihren Tribut.
    Danke für´s Zuhören und eventuelle Antworten.


    criss

  • bei erbschaften/lottogewinnen wird wie folgt gerechnet: warmmiete + private krankenversicherung + den doppelten hartz4-regelsatz von derzeit 374 € im monat ist als angemessener verbrauch anzusehen.


    zur wohnung: die muss verwertet werden, da du da nicht selbst wohnst. da sich ein verkauf in der tat sehr lange hinziehen kann, muss das jobcenter evt. hartz4-ansprüche als darlehen zahlen.


    wenn dir das bargeld im september zufließt, so hast du in der tat ab 01.09. keine ansrüche auf sozialleistungen. zudem hast du ja einkommen aus vermietung der wohnung. diese zählen auch als einkommen.