Erbe und Hartz 4

  • Hallöchen...


    Nachdem mir eine Frage neulich hier so kompetent beantwortet wurde möchte ich noch einmal eine stellen...


    Meine Freundin hat auch zwei kleine Kinder und bezieht Hartz 4. Ihr papa liegt im sterben und sie wird dann eine komplett bezahlte Wohnung erben im Wert von ca 70000 Euro.


    1 Frage: da sie dort wegen der Grösse und Aufteilung nicht selber einziehen kann muss ja irgendwas geschehen. darf sie vermieten und den Überschuss nach hauskosten etc als monatliches Einkommen nehmen? Würde jedoch nicht reichen um ohne Arge klar zu kommen.


    Frage 2: Wenn sie verkaufen muss und von dem Erlös leben muss,wie sieht es mit Schuldentilgung aus?Sie hat bei ihrem Ex freund seit Jahren 30000 Euro Schulden.Dürfte sie die zurück zahlen?natürlich nachweislich über das Konto.



    Frage 3: Wenn meine Freundin all ihre Schulden (ist im Insolvenzverfahren) beglichen hat und nichts mehr über ist,hat sie dann wieder Anspruch auf ALG 2???


    Im Namen meiner Freundin bedanke ich mich schon mal für kompetente Antworten....


    LG Sandy

  • Hallo,


    das Ganze sieht ein wenig komplexer aus. Wenn sich deine Freundin im Insolvenzverfahren (oder der anschließenden Wohlverhaltsperiode) befindet, wird ein Verkauf der Wohnung nicht zu vermeiden sein, da die Masse Anspruch auf 50% des Erbes hat. Ob Sie von dem restlichen Geld Schulden begleichen darf, ist eher mit dem Insolvenzverwalter zu besprechen, als mit der ARGE (letztere wird zwar komisch nachfrage, aber in Gänze keine Probleme machen).


    Wenn sie - ohne Geld verschwendet oder zur Seite gebracht zu haben - bedürftig ist, hat sie wahrscheinlich Anspruch auf ALG II.


    Grüße,
    Joachim