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Ich werde in den nächsten Wochen eine Erbschaft von ca. 9000,-- machen.
Mein Freibetrag wird von der Erbschaft und meines Sparguthabens nicht erreicht. Meine Frau (100% schwerbehindert) und ich haben ab April 2008 ein Ges.-Einkommen (ALG II+EU-Rente) von 1108,-- (z.Z. noch 1296,-- wg. dem Übergangsgeld). Für Miete, Strom, Gas, Wasser gehen davon monatlich 541,-- weg! Die Erbschaft würde in ein gebrauchtes Auto (7500,--) investiert werden müssen, da meine Frau zum Rollstuhl noch eine Schiebehilfe genehmigt bekommen hat und unser Kleinwagen mit 125000 km dafür zu klein ist. Kann mir jemand sagen, wie die Erbschaft in diesem Fall angerechnet wird und ob es eine Regelung für zweckgebundene Einnahmen für Mobilitätshilfen gibt. Habe ich mal gelesen. Vielen Dank sonmalero |
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