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#1
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Hallo,
ich habe eine Erbschaft von ca. 8000,-- gemacht. Die Erbschaft wird in 3 Teilen ausbezahlt. 1. Abschlag: 1560,-- (Auszahlung November 2007) gezwölftelt von Dez/2007 bis Nov/2008 2. Abschlag: 3125,-- (Auszahlung Februar 2008) gezwölftelt von März/2008 bis Febr/2009 Die 3. Auszahlung/Endabrechnung erfolgt demnächst und wird ebenfalls gezwölftelt. Evtl. Mai/2008 bis April/2009 Beim 1. Abschlag wurde mir ein monatlicher Freibetrag von 30,-- im Berechnungsbogen angerechnet. Laut ARGE werden die 2 weiteren Auszahlungen ohne Freibeträge angerechnet. Meine Frage: Die Erbschaft wird als Einkommen angerechnet, was auch in Ordnung ist, aber müßten diese Einkommen, da sie zeitlich weit auseinander liegen, nicht als 3 eigenständige Einkommen angerechnet werden und damit auch 3x der Freibetrag? Bitte teilt mir doch Eure Erfahrung mit dieser Art von Einkommen mit. Evtl. auch Gesetzestexte! Vielen Dank! Augustin |
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#2
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Habe mich vor einiger Zeit auch mal mit der Problematik befasst, ob die Erbschaft Vermögen oder Einkommen darstellt. In der Rechtsprechung ist das umstritten. Dabei bin ich auf ein Urteil gestoßen, wonach es zwar Einkommen sein soll, aber Freibeträge zu gewähren sind. Versuche es mal mit googeln mit den Suchbegriffen SGB II Einkommen Vermögen Erbschaft
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#3
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#4
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http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...ad.php?t=40497
Bei der Alhi war eine Erbschaft nach BSG jedenfalls Vermögen und nicht Einkommen: http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_605.php |
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#5
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Erbschaft
Resultat der Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte: Eine Erbschaft zählt als einmalige Einnahme als Einkommen und wird bis zu 12 Monate – so auch die Durchführungshinweise der BA – als Einkommen unter Berücksichtigung der Absetzbeträge und einer freiwilligen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) angerechnet. Danach gilt sie als Vermögen und wird unter Berücksichtigung des Schonvermögens und der Freibeträge angerechnet. Näheres siehe hier. Der Autor ist der Meinung, daß auch eine freiwillige Rentenversicherung berücksichtigt werden muß. Die obergerichtliche Rechtsprechung zum Them Erbschaft begegnet aber in der juristischen Literatur wie auch einzelnen Sozialgerichts-Entscheidungen einer beachtlichen Kritik. Zumindest für das vergleichbare Thema Steuerstattungen liegen bereits Klagen beim BSG vor. http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856177.html |
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#6
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Danke Nataly,
ich habe Heute mit einem Mitarbeiter der Caritas gesprochen. Er wird versuchen, folgendes zu klären. Meine Erbschaft wurde in 3 Teilen über einen Zeitraum von 5 Monaten ausbezahlt. Muß der Freibetrag 3x berücksichtigt werden? Wenn die Erbschaft als 1 Einkommen behandelt wird, dürfte der Betrag nur gezwölftelt werden und der Rest anschließend als Vermögen berücksichtigt werden! Mir wird jetzt schon 16 Monate das ALG II gekürzt! Ich werde die Ergebnisse der Caritas hier schreiben und bedanke mich bis dahin für die Antworten. mfG sonmalero |
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