Erbschaft unverzüglich anzeigen

  • Ab wann liegt den eine Erbschaft vor die man dem Jobcenter mitteilen muß ?


    Das Wort " Erbschaft "



    Erben, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I verpflichtet
    die Erbschaft unverzüglich dem zuständigem Leistungsträger – in der Regel dem Job-Center - anzuzeigen.


    Quelle: http://www.sozialleistungen.info/har...erbschaft.html




    Frage: Ab wann liegt den eine "Erbschaft" vor die man dem Jobcenter mitteilen muß


    1) Wenn ein Elternteil verstirbt (Eigentumswohnung des Elternteils/aber ob nach Abzügen es noch etwas
    zu Erben gibt, weiß man nicht.).
    Also muß man dem Jobcenter den Tod eines Elternteiles unverzüglich mitteilen ?
    Ob ein Erbe vorliegt, weiß man ja noch nicht.

    2) Wenn ich einen Anruf über den Tod eines Elternteiles bekomme ?


    3) Wenn ich eine Offizielle Nachricht über den Tod eines Elternteiles bekomme ?


    4) Wenn ich einen Termin zum Erben von einem Notar bekomme ?


    5) Wenn ich bei der Testamentseröffnung das Erbe antrete ?


    6) Wenn ich Geldeingang durch das Erbe zu verzeichnen habe ?


    Anmerkung: Ob die Eigentumswohnung mit Gewinn oder Verlust (Hypotheken, Heimkosten, Beerdigung....)
    verkauft wird weiß man nicht.