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#1
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hallo....vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...meine frage wäre....mein ehemann bezieht seit 25 jahren eine erewebsunfähigkeitsrente und ist zu 100% schwerbehindert... inwieweit wird seine rente innerhalb unserer bg auf meinen alg II anspruch angerechnet? folgendes dazu habe ich gelesen...wird dann diese grundrente abgezogen bzw. nicht angerechnet? im voraus vielen dank
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. |
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#2
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Hallo!
Eine EU-Rente zählt als zu berücksichtigendes Einkommen. Warum denn auch nicht. Es handelt sich doch um eine soziale Transferleistung. Ich weiss, das gibt es das Märchen vom Goldesel. Ist aber nur ein Märchen!
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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