Fehler vom Jobcenter - Widerspruch noch möglich?

  • Im April/Mai habe ich aufstockend zum ALG I HartzIV beziehen müssen. (BG mit Partner ohne Einkommen)


    Im Leistungsbescheid war mein ALG I in der Spalte des anrechenbaren Einkommens meines Partners aufgeführt gewesen. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass das ja egal sei....


    Zum 01.06. habe ich dann eine Stelle angetreten. Woraufhin ich einen Aufhebungsbescheid erhielt. Da der Regelsatz inkl. KDU für uns bei 1149€ liegt, dachte ich, dass ich mit 1191€ netto halt rund 40€ über dem Satz liege.


    Nun bin ich erneut arbeitslos und wieder aufstockend auf ALG II angewiesen.


    Als ich heute zur Antragstellung beim JC vorstellig wurde, teilte man mir mit, dass doch eigtl. die ganze Zeit Anspruch auf ca. 230€ (+- 20€) bestanden hätte.


    Am 14.10. habe ich den Termin zur Antragabgabe. Die Dame vom JC (die von heute) will mit meiner ehemaligen und auch wieder zukünftigen SB Rücksprache halten, ob und wer nun für diesen Fehler verantwortlich ist.


    Meine Frage nun, soll ich/lohnt es sich, dass ich im Vorfeld bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme? Ist ein Widerspruch überhaupt noch möglich?

  • Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Begründen.Geht bis Ende 2017

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: