Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

Fördermittel auf das eigene Konto trotz Hartz VI(Kein Verdienst)?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.11.2007, 23:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2007
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Fördermittel auf das eigene Konto trotz Hartz VI(Kein Verdienst)?

Hat hier jemand Erfahrung damit und/oder kann mir sagen wie sich die Sachlage darstellt wenn ich (Initiative) Fördermittel für ein soziales Projekt beantrage das keine eigenen Honorare( Zuverdienst) beinhaltet, sondern ausschließlich Sachkosten und geringwertige Wirtschaftgüter und das Geld auf mein Konto überwiesen wird? l.g. KunstundArbeit
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.11.2007, 10:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

da bin ich nicht genau informiert.
Da es sich um zweckgebundene Einnhamen handelt, musst du dies wohl nachweisen können.
Generell würde ich dir aber raten, solche Gelder nicht auf dein Konto überweisen zu lassen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.11.2007, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2007
Beiträge: 3
Standard

Ebenfalls im Rechtskreis des SGB II gültig sein dürfte die "Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen", welche als anrechenfreie Höchstgrenze für eine Aufwandsentschädigung den Betrag von 154€/Monat nennt, Ehrenamtlichkeit definiert als Betätigung, die unentgeltlich ausgeübt wird, dem Gemeinwohl dient und bei einer Organisation erfolgt, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, welche im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern, welche weder die vorgeschriebenen Eigenbemühungen noch die Bewerbungspflichten des Arbeitslosen beeinträchtigt. Diese Verordnung schreibt eine Meldepflicht vor, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit 15 Std./Woche oder mehr umfasst. (19.09.07)
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
kein Bafög, kein Hartz 4, keine Sozialhilfe - nix ?! Irrlicht Anspruch und Leistungen 10 21.09.2011 11:39
Gemeinsames Konto kein Indiz für Bedarfsgemeinschaft TraudelWeisel2 Anspruch und Leistungen 0 17.12.2007 14:22
2. Ausbildung, kein Wohngeld, kein Hartz 4? kunzmann Anspruch und Leistungen 6 05.12.2007 23:45
Kein ALG2 Anspruch trotz BAB Ablehnung? ThaDogg Anspruch und Leistungen 0 22.05.2007 09:47
kein anspruch trotz zwei kinder?? weezy Anspruch und Leistungen 1 09.01.2007 11:10