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#1
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Hat hier jemand Erfahrung damit und/oder kann mir sagen wie sich die Sachlage darstellt wenn ich (Initiative) Fördermittel für ein soziales Projekt beantrage das keine eigenen Honorare( Zuverdienst) beinhaltet, sondern ausschließlich Sachkosten und geringwertige Wirtschaftgüter und das Geld auf mein Konto überwiesen wird? l.g. KunstundArbeit
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#2
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Hallo,
da bin ich nicht genau informiert. Da es sich um zweckgebundene Einnhamen handelt, musst du dies wohl nachweisen können. Generell würde ich dir aber raten, solche Gelder nicht auf dein Konto überweisen zu lassen. |
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#3
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Ebenfalls im Rechtskreis des SGB II gültig sein dürfte die "Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen", welche als anrechenfreie Höchstgrenze für eine Aufwandsentschädigung den Betrag von 154€/Monat nennt, Ehrenamtlichkeit definiert als Betätigung, die unentgeltlich ausgeübt wird, dem Gemeinwohl dient und bei einer Organisation erfolgt, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, welche im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern, welche weder die vorgeschriebenen Eigenbemühungen noch die Bewerbungspflichten des Arbeitslosen beeinträchtigt. Diese Verordnung schreibt eine Meldepflicht vor, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit 15 Std./Woche oder mehr umfasst. (19.09.07)
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