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#1
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Hallo allesamt,
vorweg tolles Forum. Wenigstens gibt es hier ein bisschen Solidaritätsgefühl. Ich habe eine kleine Frage und hoffe auf deren Beantwortung: Ein paar Eckdaten vorweg: ich bin arbeitslos und erwerbsfähig, meine Frau ist Rerendarin (Beamtin). Einkommen meiner Frau 1190€ brutto. Miete zahlen wir 372€, hierin sind die Heizkosten in Höhe von 42€ enthalten. Wir haben ein Auto zahlen hierfür jährlich 321€ Steuer und 242€ Versicherungsprämie. Meine Frau fährt täglich 27 Km zur Arbeitsstätte. Sie muss auch berufsbedingt eine private Haftpflichversicherung (dienstlich) abschliessen, monatl. 7,45€. Da die Schule die Fotokopiekosten auf die Lehrer abwälzt zahlt sie hier monatl. nochmals ca. 20€. Zudem müssen wir in den nächsten Tagen Lehrbücher im Gesamtwert von 1000€ bestellen. Zur Unterichtsvorbereitung braucht sie auch noch einen Laptop. Sie hat vor kurzem eine priv. Krankenversicherung abgeschlossen, monatl. Beitrag ca. 100€. Ich habe bei unserem aktuellen Antrag alle Einnahmen und auch Ausgaben wie oben erläutert angegeben. Nach VIERWÖCHIGER Bearbeitungszeit haben wir nun folgenden Bescheid bekommen. Regelleist 632 Unterkunft 372 Bedarf 1004 Einkomen Ich Frau Netto 0 1190 freibetrag 0 279 Bereinigung -30 -30 ---------------------------------------------------------------- Erwerbseinkommen 0 911 Sicherungs d. Lebensunterhalts 632 Erwerbseinkommen 911 Bedarf n. Einkommensberüchsichtigung 0 Einkommensüberhang 279 Kosten Unterkunft: Unterkunft 372 Einkommensüberhang -279 --------------------------------------------------- zustehende Kosten 92 Ergo erhalten wir 92€ Hartz4 . Nun habe ich an versch. Stellen H4Rechner bemüht und differenzierte Ergenisse bekommen. Nach inwendiger Recherche stellte sic heraus, dass sich seit 2005 die Gesetzeslage geändert hat. Seit dem wird ein pauschaler Betrag als Freibetrag vom Bruttoeinkommen abgezogen. Zuvor war das Nettoeinkommen relevant. Meine Frage nun, wie kann ich höhere Freibeträge auf das Einkommen meiner Frau geltend machen?. |
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#2
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Die 30 € werden nur bei deiner Frau berücksichtigt.Die Freibeträge werden vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit mehr Freibetrag zu bekommen. Im übrigen werden bei den Heizkosten nicht die vollen Kosten übernommen, es sei den ihr heizt mit Strom bzw. habt für die WW-Kosten einen Durchlauferhitzer.
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#3
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Das ist schon so in Ordnung wie das Amt das berechnet hat.Die Kosten z.B. für euer Auto brauchst du gar nicht anführen die finden eh keine Beachtung.Was die Kosten für Bücher betrifft da muß ich mal sagen man bekommt keinen cent für die Schulmaterialien für Kinder was teilweise nicht gerade wenig ist was die Schulen da manchmal verlangen warum soll dann ein Lehrer die Kosten erstattet bekommen?Fraglich für mich ist ob eine private Krankeversicherung notwendig ist.Bei Bezug von ALG2 muß man seine gesamten Kosten überdenken und sparen wo es nur geht.
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