Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

Freibeträge beim Einkommen

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.12.2008, 21:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 1
Standard Freibeträge beim Einkommen

Hallo allesamt,

vorweg tolles Forum. Wenigstens gibt es hier ein bisschen Solidaritätsgefühl.

Ich habe eine kleine Frage und hoffe auf deren Beantwortung:

Ein paar Eckdaten vorweg:
ich bin arbeitslos und erwerbsfähig, meine Frau ist Rerendarin (Beamtin).
Einkommen meiner Frau 1190€ brutto. Miete zahlen wir 372€, hierin sind die Heizkosten
in Höhe von 42€ enthalten. Wir haben ein Auto zahlen hierfür jährlich 321€ Steuer und 242€ Versicherungsprämie. Meine Frau fährt täglich 27 Km zur Arbeitsstätte. Sie muss auch berufsbedingt
eine private Haftpflichversicherung (dienstlich) abschliessen, monatl. 7,45€. Da die Schule
die Fotokopiekosten auf die Lehrer abwälzt zahlt sie hier monatl. nochmals ca. 20€. Zudem
müssen wir in den nächsten Tagen Lehrbücher im Gesamtwert von 1000€ bestellen.
Zur Unterichtsvorbereitung braucht sie auch noch einen Laptop.
Sie hat vor kurzem eine priv. Krankenversicherung abgeschlossen, monatl. Beitrag ca. 100€.

Ich habe bei unserem aktuellen Antrag alle Einnahmen und auch Ausgaben wie oben
erläutert angegeben. Nach VIERWÖCHIGER Bearbeitungszeit haben wir nun folgenden Bescheid
bekommen.


Regelleist 632
Unterkunft 372
Bedarf 1004

Einkomen Ich Frau
Netto 0 1190
freibetrag 0 279
Bereinigung -30 -30
----------------------------------------------------------------
Erwerbseinkommen 0 911

Sicherungs d. Lebensunterhalts 632
Erwerbseinkommen 911
Bedarf n.
Einkommensberüchsichtigung 0
Einkommensüberhang 279

Kosten Unterkunft:
Unterkunft 372
Einkommensüberhang -279
---------------------------------------------------
zustehende Kosten 92


Ergo erhalten wir 92€ Hartz4 .


Nun habe ich an versch. Stellen H4Rechner bemüht
und differenzierte Ergenisse bekommen.
Nach inwendiger Recherche stellte sic heraus, dass
sich seit 2005 die Gesetzeslage geändert hat.
Seit dem wird ein pauschaler Betrag als Freibetrag
vom Bruttoeinkommen abgezogen. Zuvor war das
Nettoeinkommen relevant.

Meine Frage nun, wie kann ich höhere Freibeträge
auf das Einkommen meiner Frau geltend machen?.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.12.2008, 14:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 175
Standard

Die 30 € werden nur bei deiner Frau berücksichtigt.Die Freibeträge werden vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit mehr Freibetrag zu bekommen. Im übrigen werden bei den Heizkosten nicht die vollen Kosten übernommen, es sei den ihr heizt mit Strom bzw. habt für die WW-Kosten einen Durchlauferhitzer.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.12.2008, 16:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.412
Standard

Das ist schon so in Ordnung wie das Amt das berechnet hat.Die Kosten z.B. für euer Auto brauchst du gar nicht anführen die finden eh keine Beachtung.Was die Kosten für Bücher betrifft da muß ich mal sagen man bekommt keinen cent für die Schulmaterialien für Kinder was teilweise nicht gerade wenig ist was die Schulen da manchmal verlangen warum soll dann ein Lehrer die Kosten erstattet bekommen?Fraglich für mich ist ob eine private Krankeversicherung notwendig ist.Bei Bezug von ALG2 muß man seine gesamten Kosten überdenken und sparen wo es nur geht.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
hilfe bei berechnung der freibeträge mittendrin Vermögensanrechnung 3 29.09.2008 23:34
Erbschaft = Einkommen, aber welche Freibeträge hat man? sonmalero Einkommensanrechnung 5 21.02.2008 23:22
Freibeträge für Paare dilshad Vermögensanrechnung 2 10.09.2007 23:06
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? Steuerfuchs Einkommensanrechnung 1 10.07.2007 18:30
Hilfe beim Antrag Kristin Anspruch und Leistungen 1 11.07.2006 00:04