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#1
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Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe ein Problem: Und zwar bekam ich im Juli 08 eine nicht unerhebliche Steuerrückerstattung für 2007. Macht es Sinn, ab Juli auf Hartz IV zu verzichten, da die Arge mir wahrscheinlich eh nur ca. 58 Euro bewilligen wird. Wenn die Arge die Rückzahlung als Einkommen anrechnet, muß ich es dann auch zurückzahlen, obwohl ich ab dem Zuflussmonat keine Leistungen mehr beziehe? Und kann ich überhaupt rückwirkend auf Leistungen verzichten? Ich hoffe auf Antwort! grito2 |
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#2
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also wenn du rückwirkend auf leistungen verzichten willst freiwillig ich denke mal dein sachbearbeiter umarmt dich und knutscht dich ab sorry hilft dir nicht wirklich weiter aber ich konnte mir das einfach nicht verkneifen als ich das gelesen hab
MFG Sven |
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#3
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Also auf den feuchten Schmatzer kann ich verzichten, ob es nun wirklich machbar ist, weiß ich nun auch noch nicht. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, das die Rückzahlung meinen Anspruch soweit übersteigt, das ich noch an die Arge zahlen müsste und deshalb raus möchte.
MFG |
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#4
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Du musst doch nichts an die Arge zahlen (höchstens das, was Du von denen erhalten hast)!! Das wäre ja noch schöner
Oder versteh ich hier grad was falsch?Also nochmal im Klartext: Angenommen Du bekämst im Normalfall 58,- Euro monatlich von der Arge und hast z.B. im August ein außerplanmäßiges Einkommen in Höhe von z.B. 1000,- Euro. Dann verlierst Du nur für diesen Monat den Anspruch auf die 58,- Euro und im nächsten Monat bekommst Du ganz normal wieder die 58,- Euro von der Arge. P.S.: Falls Du die 58,- Euro monatlich nicht haben möchtest, teile ich Dir gern meine Bankverbindung mit
Geändert von Danny1911 (03.08.2008 um 12:15 Uhr) |
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#5
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Ich denke es ist so, das ich die 58 Euro so lange nicht bekomme, bis die Rückzahlung abbezahlt ist (Bei Nebenkostenabrechnungen wird doch auch so verfahren).
Also nochmal mein eigentliches Anliegen: Kann ich rückwirkend auf meine Leistungen verzichten, um meine Steuerrückzahlung im Monat Juli behalten zu können? Und kann ich dann ab September oder einem späteren Zeitpunkt einen Neuantrag stellen, bei der dann diese Rückzahlung nicht berücksichtigt wird? |
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#6
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Das ist doch genau der Punkt!!!
Du darfst Deine Steuerrückzahlung auf jeden Fall behalten! Im schlimmsten Fall hast Du eben nur in diesem Monat keinen Anspruch, und da es nur 58,- Euro sind, ists doch egal. Oder reden wir hier von mehr als z.B. 10000,- Euro? Dann wirds natürlich zum Vermögen gezählt und Du bist über der Grenze des Schonvermögens. Dann bekommst Du solange keine 58,- Euro, bis Du unterhalb dieser Grenze bist, sprich von dem Geld gelebt hast. Aber darum geht es doch hier wohl nicht oder? Wie hoch war denn die Steuerrückzahlung? Unerheblich ist relativ... Geändert von Danny1911 (03.08.2008 um 15:09 Uhr) |
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#7
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das wäre ja so, als ob du rückwirkend auf das essen, was längst verdaut ist, verzichten wollen
alg ii und sozialhilfe sind existenzsichernde gelder, die einen momentanen bedarf decken aber wahrscheinlich hastdu danny1911 nicht richtig verstanden du fällst einfach in dem monat der steuerrückzahlung, wenn sie denn so immens ist, raus die steuerrückzahlung wird jetzt nicht über 5 jahre hinweg mit den 58 euro verrechnet was passieren kann, ist, dass das amt die steuerrückzahlung auf das steuerjahr verteilt aber bsg sagte vor kurzem erst wieder, es gitl uneingeschränkt das zuflussprinzip betriebskosten ist ne ganz andere sache |
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#8
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Moin moin.
Also wenn du im Juli ´08 eine Steuerrückzahlung bekommst, Glückwunsch dazu und deine ALG II bezüge im Juli´08 Enden ist es wichtig wann dein Geld vom Fiskus auf deinem Konto verbucht wird, weil wenn du zb. bis zum 30.06. ALG II bezogen hast und am 03.07. kommt auf deinem Konto eine Haufen Geld drauf, dann brauchst du nix zurück zahlen, wenn das aber vorher kommt dann können die Kohle zurück verlangen. Also wichtig ist die Buchung des Geldes! In diesem Sinne... lg |
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#9
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Anders ausgedrückt, die Steuerrückzahlung kann er voll behalten, bekommt aber keine Stütze bzw. muß diese zurück zahlen, für den Monat des Zuflusses
Beispiel : Regelleistung : 359,-- € Steuerrückzahlung : 1.000,-- € Zufluß : Juli Regelleistung Juli : 0,-- € Regelleistung : August : 359,-- € usw.. Einwände ? |
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#10
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Hallo!
Die Frage wurde vor fast einem Jahr(02.08.2008) gestellt und der Fagesteller Grito2 Zitat:
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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