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#1
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Hallo Leute, habe folgendes Problem:
meine Tochter (16)absolviert ein freiwilliges soziales Jahr bei AWO und erhält ein Taschengeld von 220, Euro Taschengeld monatlich. Dies habe ich beim Jobcenter gemeldet und das Arbeitslosengeld für unsere Bedarfsgemeinschaft wurde neu berechnet. Bei der Neuberechnung wurde das Taschengeld in voller Höhe abgezogen, ohne Freibetrag. Hat jemand Erfahrung in dieser Sache? Ist es so , dass das Jobcenter tatsächlich alles abziehen darf oder steht meiner Tochter ein Freibetrag zu? Grup pit |
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#2
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Taschengeld bei FSJ wird von den ARGEN als sonstige Einnahme voll angerechnet, ohne Freibetrag.
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#3
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Hallo,
nun, wie mein vorrdener geschrieben hat. Wenn es denn als sonstige Einnahmen angerechnet wird, gibt es keine Freibeträge. Nur bin ich mir nicht sicher ob dies so ok ist, denn darüber habe ich unterschiedliches gelesen, das heißt in anderen Fällen wird die als "normales" Einkommen gewertet. Also ich würde mir hier an deiner Stelle mal eine Rechtsberatung einholen. Vorab gehst du zu deinem zuständigem Amtsgericht und beantragst dafür einen Beratungsschein (kostet 10 euro), damit ist die Beratung beim RA kostenfrei. Liebe Grüße Kätzchen35
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#4
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Hallo, unsere Tochter ist auch im Sozialen Jahr. Die Arge wollte alles abziehen, wir sind in Widerspruch gegangen. Nach einigen hin und her und viel Nerven lassen, darf unsere Tochter nun 106, 00 Euro für sich behalten. Wir haben der Arge auch ein Schreiben, von dem Veranstalter des Sozialen Jahres, vorgeleg. Die wissen besser über die Paragraphen bescheid, die Wirksam werden.
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#5
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Würde gerne wissen, ob es davon ein Aktenzeichen/Datum gibt auf das man sich berufen kann? Entsprechende Stelle?
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