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Galgenfrist wegen Anlage EKS

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  #1  
Alt 27.09.2011, 07:31
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Beiträge: 11
Standard Galgenfrist wegen Anlage EKS

der Bewilligungszeitraum endet zum 30.09. – bis auf die Anlage EKS ist der Witerbewilligungsantrag fertig. Wegen der Buchhaltung ist noch mehr Zeit erforderlich, möglicherweise müßte ich zum Steuerberater. Folgende Fragen drängen sich auf:
1. Könnte man den Antrag einreichen mit der Bemerkung „Anlage EKS“ folgt in Kürze ?
2. Wäre die Frist gewahrt, wenn der Antrag bis zum 15.10. eingereicht ist ?

Lieben Dank für Tips
Wolfgang
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  #2  
Alt 27.09.2011, 08:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Nachreichen kannst du immer. Wenn du den Antrag im Oktober stellst ist der Tag egal es wird immmer vom ersten weg gerechnet. Du bekommst nur dann später dein Geld.
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