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#1
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Hallo,ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Meine Frage:Ich bin berufstätig verdiene ca.1075€ netto monatl.,und möchte mit meinem Freund zusammen ziehen.Er bezieht allerdings Hartz V.Wird mein Einkommen komplett angerechnet oder gibt es da eine besondere Regelung. Über ernstgemeinte Antworten würde ich mich sehr freuen.Danke |
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#2
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Wenn ihr zusammen ziehen wollt solltet ihr auf der ARGE angeben das ihr zunächst noch nicht füreinander einsteht sondern das Zusammenleben erst probieren wollt.Ihr werdet dann ein Jahr lang nicht zusammengerechnet danach aber schon.Die Wohnkosten werden dann geteilt.
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#3
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Danke das hilft mir schon ein wenig weiter
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