Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

Geringverdienst, bekomme ich einen Auffüllbetrag?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.10.2010, 00:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 2
Standard Geringverdienst, bekomme ich einen Auffüllbetrag?

Hallo!

Ich (alleinstehend mit sieben Jahre altem Kind) habe bis jetzt Hartz 4 bezogen. Habe jetzt aber ab nächste Woche einen Arbeitsvertrag bekommen.
35 Stunden Woche, Sozialleistungen usw. Leider ist der Lohn so gering, ca. 560 € netto, das ich weniger als Hartz 4 verdiene. Einen Antrag auf Einstiegshilfe habe ich gestellt.

Wird der Lohn jetzt automatisch auf das Hartz 4 angerechnet, wie bei einem Nebenjob?
Oder muß ich einen Antrag auf Beihilfe zum Lebensunterhalt stellen?
Wie funktioniert das mit der Anrechnung für das Geld, das für November schon gezahlt wurde?

Ich habe keinen blassen Schimmer.....

Hilfe.... bitte!

LG Hexe
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.10.2010, 01:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
BineNRW eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Da du noch im Bezug von Leistungen bist, wird man den Lohnnachweis verlangen, nachrechnen und Aufstocken. Evtl. Überzahlungen werden meist verrechnet, wenn diese hoch ausfallen.
Weiterhin kommt es darauf an, wann du deinen Lohn für November bekommst. Wenn dieser erst im Dezember da ist, hast du für November den vollen Anspruch und es gibt keine Überzahlung.
Das Einstiegsgeld bleibt unberührt, wird nicht angerechnet; also zur vollen Verfügung.
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.10.2010, 09:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.10.2008
Beiträge: 206
Standard

Hallo,

es kann sein das man Wohngeld beantragen muss.

Sind dann die Gesamt Einnahmen ( Nettolohn, Kindergeld und Wohngeld ) mehr als das Hartz 4, ist man natürlich draußen.

Darf man mal anfragen was das für eine Arbeitsstelle ist, an der man bei einer Vollzeit Beschäftigung gerade mal 560,-€ NETTO Verdient ?

Gruß
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.10.2010, 14:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 389
SvenSZ eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

du wirst noch dazu aufgefordert wohngeld und kinderzuschlag zu beantragen
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.10.2010, 23:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 2
Standard

Ganz vielen Dank Euch allen!
Ihr habt mir ein ganzes Stück weiter geholfen.

Die Stelle ist in der hier ansäßigen Süßwarenfabrik in der Verpackung.
Sicher es ist nicht viel Geld, aber es ist eine *Muttischicht* und da muß man nehmen was man bekommt.

Noch mal Danke!

Hexe
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Brauche einen Rat!Mei xhexleinx Anspruch und Leistungen 5 12.04.2010 12:01
Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein? Fabi84 Anspruch und Leistungen 4 11.07.2009 01:03
Brauche einen Rat !!!!! Benny Wohnung und Miete 6 29.03.2008 01:34
Kein Hartz4 bei eheähnlicher Gemeinschaft trotz Geringverdienst Partner? anja14183 Anspruch und Leistungen 1 07.01.2007 14:20
Hab schon einen Geringfügige Anstellung und soll noch einen annehmen... Crimson Ein Euro Job 1 15.08.2006 15:45