Gewerbe

  • Hallo ich habemal eine Frage. Wie sieht es bei einen job aus bei hartz wenn man ein gewerbe anmeldet auf mini job welche probleme können mir da entstehen , verdienst läge bei 200-800 eus je nach dem wie lange ich arbeite im monat . hab da leider keine erfahrung

  • Hallo, grundsätzlich darf ( und soll..) auch ein ALG II - Empfänger- entweder auf der Grundlage eines Gewerbescheines oder als Freiberufler, nebenberuflich selbständig tätig werden,denn das ist ein Weg,um auf dem ersten Arbeitsamrkt wieder Fuß zu fassen. Wenn diese selbständige Tätigkeit nicht ausreicht, um seine Existenz (zunächst) abzusichern,kann man entsprechend ALG II beziehen. Das ist auch wichtig wegen der Kranken-u.Rentenversicherung !
    Monatlich müssen dann das Job Center (oder Arbeitsamt) eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) und (oder) eine Einnahme-Überschussrechnung (Einnahmen-Ausgaben) erhalten. Aus diesen Auswertungen müssen eindeutig die sogenannten Privatentnahmen ( das ist ein buchhalterisches Konto !) definiert werden, d.h.: selbst wenn man z.B. 800.- Euro Umsatz oder Honorar monatlich hat, können die Privatentnahmen sich auf 200.-Euro beschränken - und nur das wird für den Regelsatz bei ALG II angerechnet !
    Also, man sollte sich unbedingt auch mit den Grundlagen der Buchhaltung beschäftigen, es gibt da gute Online-Trainer (kostenlos) z.B. von "lexware.de" o.ä.
    Zusätzlich ist es auch möglich, das sogenannte "Einstiegsgeld" für eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu beantragen,nach Vorlage eines von Gutachtern bewerteten Businessplanes.
    Dieses Geld können nur ALG II - Empfängerbeantragen und die Bewilligung liegt im Ermessen des jeweiligen Fallmanagers. Das Einstiegsgeld wird dann zusätzlich auf die ALG II - Leistungen gezahlt, für die Dauer eines halben Jahres oder auch bis zu einem Jahr.
    Für die Erstellung eines Businessplanes kann man sich kostenlos vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine hochwertige Software zuschicken lassen.
    Ich hoffe, diese Auskünfte reichen zunächst, alles Gute .

  • Hallo


    Also ich habe das Problem das ich mich vor 6 Wochen Selbständig gemacht habe und es gemeldet habe und in den 6 Wochen keine Info trotz mehrmalige anfragen bezüglich meines Gewerbe bekam, bis der 19.06.08 kam da musste ich einen Folgeantrag stellen und da wurde mir dann endlich mitgeteilt das zeit Januar 08 eine neue Verordnung in Kraft getreten ist und jetzt keine Monatlichen Einahmen –Ausgaben Überschussrechnung gelten sondern eine so genante (EKS)
    Das heißt es muss ein Businessplan der von der IHK unterschrieben sein muss vorlegen, und in der (EKS 2) eine Umsatz Schätzung für 6 Monate und die dort angegebene Umsätze werden vom Hartz 4 abgezogen egal ob das Unternehmen es einbringt oder nicht und eine Regulierung von Überzahlung oder Unterzahlung erfolgt nach den 6 Monaten das heißt wenn man zb. Im 2. Monat 250 Euro eingetragen hat und das Unternehmen nur 100 Euro erbracht hat, hat man in diesen Monat ein 150 Euro minus Problem ich frage mich was das für einen sinn macht da man nicht weiß ob man einen Auftrag bekommt oder nicht da mein Unternehmen noch in den Kinderfüßen steckt und im Bereich des Grafik-Design nur über einer Internet Seite zu Präsentieren ist und Aufträge erhalte und alleine bei neu Anlegung einer Webseite und Anmeldung bei Suchmaschinen im Internet braucht auch seine zeit bis man unter der ersten 2 Seiten steht… ich stehe kurz davor mein Unternehmen abzumelden da mein Lebensunterhalt durch dieser neuen Regelung nicht gesichert ist.


    Also das wird in 97424 Schweinfurt von der Stabsstelle für Grundsicherung angewendet würde mich Freuen wenn ich Infos bekommen würde ob es wo anders auch so ist.



    Grüße EDIMAX

  • Hallo EDIMAX!


    Wirst Du denn nicht von der ARGE gefördert? Es soll nach Auskunft meines Fallmanagers soetwas wie Eingliederugnszuschüsse geben, mir persönlich ist durch einen Unternehmensberater bekannt, dass auf jeden Fall ein Fördergeld bei ALG II Beziehern bis zu 3000 € möglich ist! dies durch 6 Monate geteilt würde pro Monat den Kostenfaktor von ungefähr 500 € reduzieren, es sei denn der Unternehmensberater kassiert für die Potentialberatung (Buisinessplanerstellung, KfW Antragstellung, ect. ) ein Honorar von 3000€ dann erhält man bei Förderung durch die KfW Bank meist 1500 € zurück!


    Aber selbst das wäre ja eine verbesserte Startmöglichkeit. Neuerdings sind in den Kommunen eben diese Stellen auch von Amtswegen besetzt, denke das die Kommune sehr gerne die EU Fördermittel einsackt!


    Gruß