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Grundfreibetrag - Wegstreckenentschädigung

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  #1  
Alt 07.07.2011, 14:57
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Standard Grundfreibetrag - Wegstreckenentschädigung

Seit ca. 13 Monaten habe ich eine Teilzeitbeschäftigung (15 Wochenstunden). Der daraus erzielte Nettolohn wird beim ALG II angerechnet. Die Besonderheit: Meine tägliche Arbeitszeit ist aufgeteilt, am frühen Morgen ca. 1,5 Std. und am Spätnachmittag 1,5 Std. Dadurch habe ich täglich 2x den Weg zur Arbeitsstätte von 14.8 km einfach. Die ARGE weigert sich aber beharrlich, trotz Nachweis, die 2fache Kilometerpauschale bei den Freibeträgen anzurechnen, die damit über die Pauschale von 100 Euro liegt.

Hat jemand damit Erfahrung oder kann mir raten?
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  #2  
Alt 07.07.2011, 15:00
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Was verdienst du denn? Über 400 Euro brutto oder darunter bzw. genau 400 Euro?

Turtle
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  #3  
Alt 07.07.2011, 15:05
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Mein Brutto beträgt ca. 605 Euro.
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  #4  
Alt 07.07.2011, 15:55
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Dann gilt das hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html

Zitat:
(1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen

1. ...

3. von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

a) ....
b) zusätzlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung,

soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.
Versuchs nochmal mit einem klärenden Gespräch beim Vorgesetzten, ansonsten hilft wohl nur Widerspruch.

Turtle
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  #5  
Alt 07.07.2011, 18:11
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Widerspruch gegen den bisherigen Bescheid (gültig bis 30.06.11) wurde abgelehnt, Klage vor dem Sozialgericht ist bereits eingereicht. Trotzdem fängt das Spiel mit dem neuen Bescheid ab 01.07.11 wieder von vorn an. Kann ich das im gleichen Klageverfahren zum Gericht geben (gleicher Klagegrund) oder muss auch hier erst Widerspruch - Ablehnung - dann neue Klage eingereicht werden?
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  #6  
Alt 07.07.2011, 18:58
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Neuer Bewilliungsabschnitt = neuer Bewilligungsbescheid = neuer Widerspruch = neue Klage.

Turtle
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  #7  
Alt 07.07.2011, 19:01
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Na, das kann ja heiter werden! - Ich werde es mal mit einem netten Brief an den Leiter der ARGE probieren; das scheint mir der vernünftigere Weg angesichts der Kleckerbeträge.

Turtle:
vielen Dank für die Auskunft!
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  #8  
Alt 07.07.2011, 19:02
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Frage an alle.
Gibt es für einen solchen Fall noch kein SG-Urteil?
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  #9  
Alt 14.07.2011, 09:58
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Da muste mal googlen gebe dir deine Sache ein und und da hinter neue Gerichtsurteile von 2011.
Auf diesem wege habe ich auch schon vieles raus bekommen.
Oder gucke mal da drauf : http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/ und gebe SGB2 ein dafindest du bestimmt was.
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