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#1
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Seit ca. 13 Monaten habe ich eine Teilzeitbeschäftigung (15 Wochenstunden). Der daraus erzielte Nettolohn wird beim ALG II angerechnet. Die Besonderheit: Meine tägliche Arbeitszeit ist aufgeteilt, am frühen Morgen ca. 1,5 Std. und am Spätnachmittag 1,5 Std. Dadurch habe ich täglich 2x den Weg zur Arbeitsstätte von 14.8 km einfach. Die ARGE weigert sich aber beharrlich, trotz Nachweis, die 2fache Kilometerpauschale bei den Freibeträgen anzurechnen, die damit über die Pauschale von 100 Euro liegt.
Hat jemand damit Erfahrung oder kann mir raten? |
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#2
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Was verdienst du denn? Über 400 Euro brutto oder darunter bzw. genau 400 Euro?
Turtle |
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#3
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Mein Brutto beträgt ca. 605 Euro.
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#4
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Dann gilt das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html Zitat:
Turtle |
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#5
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Widerspruch gegen den bisherigen Bescheid (gültig bis 30.06.11) wurde abgelehnt, Klage vor dem Sozialgericht ist bereits eingereicht. Trotzdem fängt das Spiel mit dem neuen Bescheid ab 01.07.11 wieder von vorn an. Kann ich das im gleichen Klageverfahren zum Gericht geben (gleicher Klagegrund) oder muss auch hier erst Widerspruch - Ablehnung - dann neue Klage eingereicht werden?
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#6
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Neuer Bewilliungsabschnitt = neuer Bewilligungsbescheid = neuer Widerspruch = neue Klage.
Turtle |
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#7
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Na, das kann ja heiter werden! - Ich werde es mal mit einem netten Brief an den Leiter der ARGE probieren; das scheint mir der vernünftigere Weg angesichts der Kleckerbeträge.
Turtle: vielen Dank für die Auskunft! |
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#8
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Frage an alle.
Gibt es für einen solchen Fall noch kein SG-Urteil? |
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#9
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Da muste mal googlen gebe dir deine Sache ein und und da hinter neue Gerichtsurteile von 2011.
Auf diesem wege habe ich auch schon vieles raus bekommen. Oder gucke mal da drauf : http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/ und gebe SGB2 ein dafindest du bestimmt was. |
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