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#1
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Hallo Zusammen
Es geht um folgende Situation, ich bin vorübergehend arbeitslos und möchte nebenbei mein Fernabitur machen, meine Großeltern hatten sich angeboten die Kosten zu übernehmen. Nun zu meiner Frage, kann das Arbeitsamt mir das Geld für das Fernabitur abziehen ? Sprich, mir wird das Geld als Einkommen angerechnet und ich bekäme nur die Differenz zum Pauschalsatz ? Oder müsste ich mit Rückzahlungsforderungen rechnen ? Ich habe im Internet allerlei verschiedene Aussagen gehört und würde mich freuen, wenn jemand, der auch Fernabi unter Hartz 4 macht, seine Erfahrungen dazu schildern könnte oder sich mit mir darüber austauschen würde. Vielen Dank im Voraus |
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