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#1
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Hallo und guten Tag,
ich bin neu hier, und hoffe alles richtig zu machen. Nun zu meiner Frage. Ich hatte vom 09. März 2011 Mai bis gestern einen befristeten Anstellungsvertrag. Dieser wurde mir zum 24. Juli 2011 gekündigt. Mein Gehalt wurde immer zum 15. des darauffolgenden Monats gezahlt. Wie sieht es mit SGB2 aus , wenn das Juligehalt bereits Ende Juli von meinem Arbeitgeber gezahlt wird. Greift dann das Zuflussprinzip positiv für mich, und habe ich Anspruch auf Hartz4 ab 1. August ? Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus. |
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#2
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Wenn du im Juli noch dein Geld bekommst dann würdest du ab August Leistungen bekommen.Ansonsten eben einen Monat später bzw. im August nur Teilweise.
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