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#1
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Hallo,
ich erhalte ein sehr niedriges ALG I von 220 Euro, so daß ich einen Antrag auf ALG II stelle, da der Regelsatz in meinem Fall 347 Euro beträgt. Wird das ALG I genauso wie normales Einkommen angerechnet, sprich 100 Euro Freibetrag usw. oder gibt es hierfür andere Regelungen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. |
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#2
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dir wird aufstockendes ALG II gewährt werden. D.h. dein ALG I bezug wird als Einkommen berechnet, einen Freibetrag gibt es nicht, da dies kein "Arbeitsentgeld" ist.
Das heißt, von der Regelleistung ALG II von 351 € werden dir die 220 € ALG I abgezogen.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Muss kurz einhaken:
Beim Alg1 werden die 30 € Versicherungspauschale abgezogen! |
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#4
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Was für ne Versicherung?
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#5
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Für alle anfallenden Versicherungen - selbst wenn sie höher als 30 € im Monat sind - sind mit dieser Pauschale abgegolten. Diese Pauschale gilt auch bei Volljährigen, die Kindergeld erhalten und über kein weiteres Einkommen verfügen. Diese Pauschale wird praktisch ohne Überprüfung abgezogen.
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#6
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Danke, werde ich demnächst berücksichtigen ;-)
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#7
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Zitat:
Bei Erwerbseinkommen kann es sein, dass die 30 € schon im Freibetrag - 100 € - drin sind. |
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#8
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Dem ist so, habe ich bereits recheriert, in den 100 € Grundfreibetrag sind Versicherungen, Steuern (sofern sie anfallen) und sonstige Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel usw.) bereits enthalten
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