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Hartz IV-Selbstständig !

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  #1  
Alt 31.03.2007, 15:03
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Registriert seit: 31.03.2007
Beiträge: 1
Standard Hartz IV-Selbstständig !

Hallo..!

Hmm..wo fange ich an..:-) ! Nach ständigem Ärger mit unserer zuständigen Arge haben wir nun folgendes Problem:
Mein Lebensgefährte, unser gemeinsamer Sohn (15 Monate) und ich leben seit 01.Juni 2006 in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Mein Lebensgefährte ist selbstständig. Wir haben für 2006 eine Selbsteinschätzung abgeben die auf dem Gewinn von 2005 basiert. Diese Selbsteinschätzung wurde bei der Hartz IV Stelle nicht berücksichtigt und nun soll es zu einer Rückzahlung unsererseits kommen. Alle Zahlungen wurden bereits eingestellt.

Ich war genau fünf mal dort um alle Unterlagen zu bringen. Am Mittwoch diese Woche das letzte Mal, mit der Auskunft, dass nun alle Unterlagen da sind. Heute war nun wieder ein Brief in der Post. Nun verlangen sie für 2006/2007 ein LOHNJOURNAL.

Mein Lebensgefährte ist selbstständig und hat keine Mitarbeiter. Eine Gewinn-Verlustrechnung für 2006/2007 liegt noch nicht vor. Nur eine schriftliche Einschätzung des Gewinn für 2006 von unserer Steuerberaterin.

Was bedeutet in unserem Fall Lohnjournal? Unser "Lohn" ist der Gewinn und wenn sich unser Jahresgewinn auf 12.000 Euro beläuft ist unser monatliche Lohn eben 1000,-- Euro.

Vielen Dank für eure Info´s..!
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  #2  
Alt 03.04.2007, 13:01
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Registriert seit: 03.04.2007
Beiträge: 1
Standard SGB II lesen und verstehen...

... ist leider ein Schwäche von so manchem Mitarbeiter der ARGE Leider. Ich bin auch selbstständig und kämpfe seit der Einführung des Bürokratischen Schwachsinns mit den Ämtern und kann ein Lied davon singen. Am schlimmsten ist die Tatsache, dass einem durch derartigen Wahnsinn jeden Monat mindestens 3 volle Arbeitstage verloren gehen in denen man Geld verdienen könnte...

Aber gut nun zu deinem Problem:

Lade dir einfach das gesamte SGB II herunter, drucke es aus und lies es durch Beachte hier vor allem die §§ 11, 30! Das sind die wichtigsten für die Anrechnung von Einkommen und sonstigen Dingen.

Danach schaust du auf dir noch die auf der Seite von Harald Thome hinterlegten Durchführungsbestimmungen zum SGB II an. Dort drin stehen sehr nützliche Hinweise, wie diverse Dinge zu bearbeiten sind und anhand welcher Unterlagen was eingereicht werden muss - das kann man seinem Bearbeiter schon einmal vorlegen, damit er weiß was er tut

So ich hoffe ich konnte dir erst einmal weiter helfen.
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