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#1
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Hallo,
folgenes leider läuft mein Alg1 zum 31.03.2010 aus, also müßte ich zum 01.04 Alg2 beantragen. Ich war aber bis jetzt noch nicht los, dies zu beantragen, weil ich eine Lohnsteuererstattung von ca. 3000€ erwarte. Habe dies schon Anfang Januar abgegeben und habe lezte Woche dort auch angefragt, sind ja schon 8 Wochen rum, grrrrr Nach etwas rumgejaule, hat die gute Frau meine Lohnsteuererklärung sich rausgezogen und auch bearbeitet, super dachte ich natürlich, habe Ende letzter Woche nun bescheid bekommen, das es ausgerechnet ist, eine Zustellung aber noch einige Tage dauerd, hmm da hätten sie mir auch gleich den Bescheid mitschicken können, oder? So nun warte ich jeden Tag darauf, das ich endlich Post bekomme und sie mir das Geld überweise, damit ich das gleich wieder vom Konto holen kann. Das ist die Geschichte nun meine Frage. Wenn ich jetzt zur Arge gehe und Hartz4 zum 01.04 beantrage, habe ich nachteile wenn das Finanzamt mir das Geld, sagen wir am 25.03 überweisen? Oder muß ich warten, bis das Geld da ist? Und dann erst Hartz4 beantragen? Eigendlich müßte das ja egal sein, weil ich ja erst zum 01.04 den Antrag stelle. Natürlich wenn das Geld erst nach den 01.04 kommt, bin ich natürlich der dumme ![]() Aber freiwillig schenke ich denen nicht das Geld. Hoffe einer kann mir ein Rat geben und ich habe das einigermaßen erklärt ![]() gruß Evil |
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#2
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nein, das zuflußprinzip ist entscheidend. die 3000 € sollten aber deine altersabhänigen gesamtvermögensfreibeträge nicht überschreiten lassen. da du ja kontoauszüge vorlegen musst, wird die arge es sehen.
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#3
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Also würdest Du jetzt schon den Antag stellen?
Da ich 40 bin, würde dies natürlich nicht überschreiten, erklären könnte ich das, warum das Geld gleich wieder vom Konto verschwunden wäre, mußte mir ein neues Auto kaufen, da ich vor ein paar Wochen ein Kabelbrand hatte und leider ein Totallschaden war. Wenn das Geld aber erst nach dem 01.04 kommen würde, wäre es aber weg, richtig? weil dies dann als Einkommen berechnet wird, wenn ich das richtig hier im Forum gelesen habe? |
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#4
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Ja, so ist es.
Zusatz/Nachtrag/Erläuterung, damit kein Mißverständnis entsteht bzw. weil das mißverständlich ausgelegt werden könnte: Mein "Ja, so ist es." bezieht sich natürlich auf den letzten vorangegangenen Satz von "evil", der da heißt: "Wenn das Geld aber erst nach dem 01.04 kommen würde, wäre es aber weg, richtig? weil dies dann als Einkommen berechnet wird, wenn ich das richtig hier im Forum gelesen habe?" Geändert von lirafe (12.03.2010 um 18:08 Uhr) Grund: Erläuterung Beitrag |
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#5
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Zitat:
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#6
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Beantragen will ich das ja zum 01.04.
Ich möchte ja nur voher hin und dies schon mal anmelden, damit ich alle Unterlagen bekomme und diese schon vor dem 01.04 wieder abgeben. Weil alle sagen, man sollte 4-6 Wochen voher das schon beantragen. Ich sehe das so, das es normal ja langt, das ich pünklich zum 01.04 mich dort anmelde. Ist natürlich schöner, wenn sie voher schon alle Unterlagen haben, zwecks Ausrechnung, da ich aber noch eine Zahlung Alg1 bekomme und Hartz4 ja im vorraus überwiesen wird, ist es mir eigendlich egal, wenn sie erst ende April das überweisen. Ich weis, etwas blöde zu erklären für mich. Komme etwas ins grübeln, sorry wenn ich das nicht alles gleich verstehe oder doppelt schreibe. Zitat:
Wie oben in Dein Beispiel, 17. März bekomme ich das Geld, am 20. März melde ich mich dort, meinet wegen auch anderum, am 17 melde ich mich dort und am 20 kommt das Geld, da ich aber erst zum 01. April Hartz4 haben möchte, können sie das Geld ja nicht als Einkommen anrechnen. So wie ich Dich verstanden habe, sollte ich auf das Geld warten ( hoffen das sie das im März noch überweisen ) und dann erst am 01. April mich dort anmelden um ganz sicher zu gehen, richtig? |
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#7
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die verfahrensweise ist im prinzip so, dass, wenn du die antragsformulare bei der arge abholst, selbige mit einem datumsstempel versehen werden und du somit auch anspruch ab dieses datum hast. voraussetzung ist eine fristgerechte einreichung der ausgefüllten unterlagen und aller dazugehörender unterlagen. also warte bis 01.04.
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#8
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@ EVIL - WIE SCHNELL DENKSTE DENN WIRD dEIN aNTRAG BEARBEITET ???
Das Dein Antrag mit einem datum abgestempelt wird und somit vermerkt wird ab wann Du tatsächlich einen Anspruch geltend machen könntets ist wohl eher die Ausnahme. ich kenne Leute die haben nach 3 Monaten und viel Druck erst den bescheid und auch die Leistungen erhalten. Du kannst Dir aber auch gerne Zeit lassen, da freut sich Papa Staat! |
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#9
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Das ist klar, das sie das nicht innerhalb einer Woche bearbeiten, hauptsache ich bekomme das ab den 01.04.
Aber zum verschenken habe ich auch nichts, Vater Staat würde sich auch freuen, wenn ich das jetzt beantrage und ich denen die 3000€ schenke ;-) |
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