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Hartz4 und Bafög wird angerechnet?

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  #1  
Alt 04.02.2007, 13:17
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Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard Hartz4 und Bafög wird angerechnet?

Hallo ^^

Also mein Freund und ich bekommen zur Zeit Hartz 4. Er macht durch eine Maßnahme eine zweite Ausbildung und ich warte auf einen Studienplatz. Nun geistert bei mir schon lange die Frage rum, wie das mit Bafög und Hartz4 verläuft. Hartz4 bekomm ich natürlich dann nicht mehr, aber mein Freund ja noch. Wird ihm dann mein Bafög angerechnet? Oder dürfen die Bafög gar nicht anrechnen? Ich hab hier und da schon einiges gelesen, aber ne ganz schlüssige Antwort hab ich noch nicht entdeckt.

Danke schonmal für Antworten, wenn Fragen offen sind, immer her damit ^^

Gruß Doriel
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  #2  
Alt 07.02.2007, 20:16
Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2006
Beiträge: 55
Standard

Hallo Doriel,

als erstes wird bei Dir eine Einzelbedarfsberechnung durchgeführt, wo ermittelt wird ob du deinen Lebensunterhalt durch das BAFÖG sicherstellen kannst. Auf das BAFÖG muss dir ein Freibretrag in Höhe von 20% des BAFÖG's gewährt werden.

Danach schaut man sich das Ergebniss an:

1. Das BAFÖG reicht nicht, macht nichts du wirst aus der Berechnung herausgenommen weil du selbst keinen Anspruch hast und es wird dein Mietanteil abgezogen. Alles ist ok.
2. Das BAFÖG reicht genau um deinen LU sicherstellen, rest wie bei Punkt 1
3. Dein Einkommen überschreitet deinen Bedarf, dann wirst du auch aus der Berechnung genommen, es wird dein Mietanteil abgezogen und der Überschreitungsbetrag deines Einkommens wird bei deinem Freund als Einkommen angerechnet.

Hoffe ich konnte helfen. Konkrete Hilfe zu den Berechnung gerne im Falle eines Falles per PN

LG
dererklärbär
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!
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  #3  
Alt 14.02.2007, 19:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
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das wäre ja aber total blöd <.<
also im internet gibts einen bafögrechner
der hat mit 530? ausgerechnet.

so wir kriegen zusammen 783?

mein teil der unterkunfstkosten sind 131?
LU bekomme ich 157? (mir wird Kindergeld angerechnet)
also mein gesamtbedarf für mich selbst sind 288?

wenn ich jetzt 530? bekomme
würden 242? von meinem Freund abgezogen weil ich das zu viel hab.

Dann würde er ja nur noch 253? kriegen <.<
dann wird er also bestraft weil ich studiere, ganz toll -.-
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  #4  
Alt 21.02.2008, 00:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 104
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Hallo,

Mein Mann ist als Student zu mir (Hartz-IV Empfängerin) gezogen.
Ergebnis war, dass man mir den Miet- und Heizkostenanteil meines Mannes abgezogen hat beim Bedarf und er ansonsten als Bafög Empfänger nicht auftauchte, auch sein Bafög nicht.

Darüber hinaus bekommt der Bafög-Empfänger (in diesem Falle mein Mann) natürlich auch nicht mehr den höchsten Mietzuschuss zum Bafög. Jedes Einkommen, dass ich als Ehefrau (bei Lebenspartnern ist das nicht anders) beziehe, muss beim Bafögamt angegeben werden und wird, wenn es gewisse Freibeträge übersteigt angerechnet.

Soviel zu unseren Erfahrungen. Gruß deci2001
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  #5  
Alt 21.02.2008, 09:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

"Jedes Einkommen, dass ich als Ehefrau (bei Lebenspartnern ist das nicht anders) beziehe, muss beim Bafögamt angegeben werden und wird, wenn es gewisse Freibeträge übersteigt angerechnet."

Beim BAföG wird nur das Einkommen von Ehepartnern und Eltern angerechnet (§ 11 Abs. 2 BAföG).
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