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Ich brauche dringend einen Rat

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  #1  
Alt 02.02.2012, 15:19
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Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 36
Standard Ich brauche dringend einen Rat

Hallo ich hoffe es kann mir jemand helfen,

Wir haben im Oktober 2011 Heizöl geliefert bekommen, die Rechnung von 1825,89 € zahlen wir nun in monatlichen Raten zu je 120€ ab, das Jobcenter hat uns eine Heizkostenzulage abgelehnt(sind ja leider Eigenheimbesitzer) –daraufhin legten wir Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. In der Eingangsbestätigung unseres Widerspruches erhielten wir das Angebot eines Darlehns –was wir nicht in Anspruch genommen haben. Eine Entscheidung des Widerspruches steht noch aus.
Nun haben wir festgestellt dass noch ein Problem auf uns zu kommt, wir müssen dringend eine Dachreparatur durchführen lassen, hierfür habe ich noch keinen Kostenvoranschlag aber da ich mich damit etwas auskenne schätze ich diese Reparatur auf etwa 1500,00 € ,ja wovon sollen wir das bezahlen.
Heute erhielten wir die Mitteilung dass wir von unserer Unfallversicherung etwa 2300,00€ erhalten sollen weil meine Frau im Dezember 2010 einen Wegeunfall hatte.
Dieses Geld könnten wir natürlich gut zu Bezahlung der o.g. Rechnungen gebrauchen - ja aber was sagt das Amt dazu, die lassen uns mit unseren Problemen Allein.
Kann jemand einen Rat geben wie wir uns hier richtig verhalten, was geht, was geht nicht.
Oder einfach nichts melden Rechnungen bezahlen und Deckel drauf ??

Vielen Dank im Voraus!!
hekra50

Geändert von hekra50 (02.02.2012 um 15:58 Uhr)
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  #2  
Alt 02.02.2012, 19:54
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Beiträge: 334
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Diese Antwort erfolgt unter der voraussetzung, dass ihr laufend im ALG II bezug steht und das ihr kein Einkommen habt:

Heizkosten: Heizkosten (auch für eigentümern) gehören zu den Kosten der UNterkunft und Heizung des §22 SGB II. HIerzu zählt auch eine Befeuerung mit Heizöl. Nachdem Ihr die Rechnung für das Heizöl erhalten habt, solltet ihr diese beim zuständigen Jobcenter vorlegen. Das Jobcenter sollte euch für das folgende Jahr monatich 1/12 der gesamten Heizölrechnung als Heizkosten auszahlen. Damit könnt ihr dann die Ratenzahlung des Lieferanten bedienen. => der Widerspruch sollte demach zu euren gunsten entschieden werden.

Bezüglich des Daches: Das SGB II sieht keine Renovierungsarbeiten an Eigenheimen vor. Sollte das Problem allerdings so akut werden, dass das Haus nicht mehr bewohnbar wäre, so wird dies wohl ein unabweisbarer Bedarf sein. Hier kommt ein Darlehen des Jobcentrs in Frage. Dies gilt aber wie gesagt nur, wenn es Akut ist und nicht wenn man Blaue anstatt von Roten Bachpfannen möchte...

Einkommen aus Zahlung von Versicherung. Gebt es lieber an. Einmaliges Einkommen ist in bis zu 6 Monaten anzurechnen.
Gebt es lieber an, denn die Versicherung meldet die Zahlung dem Bundeszentralamt für Finanzen und diese melden es dem Jobcenter... Kommt es auf diesem weg raus, droht euch eine Ordnungswidrigkeiten anzeige und u.U. auch ein Strafverfahren, da Leistungen vorsätzlich (oder zumindest grob Fahrlässig) erschlichen worden sind.

Gruß

Diablo
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  #3  
Alt 02.02.2012, 20:10
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Beiträge: 36
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Guten Abend Diablo,
erst mal vielen Dank für die Antwort,aber wie muß ich das verstehen mit der Anrechnung des einmaligen Einkommens auf 6 Monate -ausgehend von den 2300,00€ ??
übrigens,wir bekommen beide ALG II,und ich hab einen Job aktiv zur Rente Netto 630,00€ und meine Frau macht ein Jahr beim Bundesfreiwilligendienst und bekommt noch 175,00 € raus der Rest wird schon vom Amt einbezogen.
Gruß hekra50

Geändert von hekra50 (02.02.2012 um 20:13 Uhr)
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  #4  
Alt 02.02.2012, 20:14
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Genau.

2300,00€ durch 6 Monate geteilt. Das Ergebnis, abzüglich der Freibeträge, wird monatlich (auf 6 monate verteilt, angerechnet.

Gruß

Diablo
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  #5  
Alt 02.02.2012, 20:25
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Danke,Diablo,nett von Dir dass Du mir weiterhilfst!!!
also 2300,00€ : 6 = 383,33 € monatlich,
wir erhalten jetzt lediglich zwischen ca. 210-240 € incl.Nebenkosten im Monat -was wird dann mit der Differez?
Entschuldigung aber ich habe gar keine Vorstellung in solchen Dingen-bin eben nur ein Handwerker.
Danke im voraus für die Afklärung,irgendwann will ich es ja mal verstehen.
hekra50
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  #6  
Alt 02.02.2012, 20:49
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Von den 383,33€ werden noch Freibeträge abgezogen.

der Betrag nach Abzug der Freibeträge wird monatlich angerechnet.

Um die Freibeträge zu ermitteln nutze doch bitte den Rechner auf der Startseite.

Gruß

Diablo
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  #7  
Alt 02.02.2012, 22:42
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Nett, aber falsch, was Punkt 2 und 3 betrifft.

Die Dachreparatur gehört zu den Kosten der Unterkunft. § 22 Abs 2 SGB II sagt:

Zitat:
(2) Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll.
Also: Wenn z. B. für eure Personenzahl bei euch z. B. 500 Euro Miete angemessen wäre im Monat, ihr derzeit eine Hausbelastung von 250 Euro habt, sind ja quasi noch 250 Euro im Monat "übrig". Fürs Jahr also 3000 Euro. Da eure Reparatur unter den 3000 Euro liegt, wäre sie als Zuschuss zu übernehmen. Nur, wenn die Aufwendungen höher wären, gäbe es nur ein Darlehen.

Und zu 3. müsste man erstmal klären, wofür das Geld ist. Für Verdienstausfall oder für Schmerzensgeld bzw. Ersatz eines Vermögensschaden.

Turtle
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  #8  
Alt 03.02.2012, 10:10
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Hallo Turtle,
vielen Dank für die Antwort,das mit der Dachreparatur habe ich auch in diesen Gesetzen gelesen,konnte mir aber nicht sicher sein das es zutrifft.
Die Versicherungsleistung erhalten wir aus einer Privaten Unfallversicherung weil meine Frau im Dezember 2010 einen Wegeunfall hatte (Muskelabriß im Oberschenkel-es konnte keine OP durchgeführt werden) und hier für diesen Schaden im Oberschenkel einen einmalige Summe von 2300,00€ erhalten wird.Die Versicherung schreibt,dass evtl.in einem Jahr eine neue Begutachtung erfolgen könnte-sollte es sich herausstellen das der Schaden sich gebessert hat müssen wir einen Teilbetrag sogar zurückerstatten-oder wenn es schlechter geworden ist bekommen wir noch was nach.
Melden müssen wir das sicher auf jeden Fall beim Jobcenter -aber wird es auch angerechnet und wie könnte das aussehen -oder könnte ich mit diesem Geld endlich meine Ölrechnung zahlen ??
Danke hekra50

Geändert von hekra50 (03.02.2012 um 10:43 Uhr)
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  #9  
Alt 03.02.2012, 19:40
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Wäre es lediglich Schmerzensgeld, wäre es anrechnungsfrei. Wenn es jedoch als Verdienstausfall gezahlt wurde, dann wäre es anrechenbar.

Turtle
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  #10  
Alt 03.02.2012, 19:53
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Beiträge: 36
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Guten Abend Turtle,
Als Verdienstausfall hat sie es mit Sicherheit nicht bekommen,ich sehe es als Schmerzensgeld für den bleibenden Schaden,für solche Fälle haben wir diese Versichrung !
Da wir ja Ehrliche Leute sind habe ich Heute mit dem Sevice unseres Jobcenters telefoniert,die Mitarbeiterin war sehr nett und sagte mir das ihres Wissens diese Versicherungsleistung nicht angerechnet wird,ich habe für nächsten Donnerstag dort einen Termin,ich melde mich hier auf jeden Fall noch mal mit dem Ergebnis.
Vielen Dank für Deine Mühe es hat mir sehr weitergeholfen,ich wünsche noch einen schönen Abend!
hekra50
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