Kann Kindergeld, dass erst viel später kommt angerechnet werden?

  • Hey Leidensgenossen,


    ich hab ma wieder ne ganz knifflige Frage:
    Ich hab für den Monat September ja einen Monat lang Hartz 4 beantragt und bewilligt bekommen...
    Da ich vorher in ner Pflegefamilie gelebt habe, hatte die ein Anrecht auf mein Kindergeld.
    Da ich jetzt aber kurz vorm September ausgezogen bin, hat meine leibliche Mutter den Anspruch aufs Kindergeld und wir haben auch einen Antrag mit Abzweigungsantrag gestellt.
    Dieser ist halt immernoch in der Bearbeitung und ich hab bis heute noch kein Kindergeld für den September gesehn.
    Jetzt eine Frage an euch:
    Kann mir das Kindergeld überhaupt angerechnet werden wie die Arge es getan hat?
    Es gilt doch das Zuflussprinzip!
    Wobei man bedenken muss, dass das Geld definitiv noch kommen wird!


    Danke schon mal im Vorraus,
    Björn

  • Hallo 1MonatHartz4,


    da Du über das Kindergeld noch nicht verfügen konntest, kann es Dir auch für den September nicht angerechnet werden. Da liegst Du mit dem Zuflußprinzip völlig richtig.
    Aber hätte Dir die Arge Deinen vollen Regelsatz überwiesen, dann würde sie den Betrag des Kindergeldes zurückfordern oder mit den Leistungen der Folgemonate verrechnen, da es ja für den September zu einer Überzahlung gekommen wäre.


    Du kannst nun dieser Entscheidung der Arge widersprechen und warten bis Dir die Falschanrechnung nachgezahlt wird oder Du wartest auf den Eingang des Kindergeldes. Ich vermute, dass das Kindergeld früher da sein wird als eine Nachzahlung der Arge ;-)


    Gruß Gawain