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#1
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Hallo,
ich habe eine Frage... Wir beziehen seit 4 Jahren einen Lastenzuschuss. Es geht um die Angabe von Kapitalerträgen. Mein Mann und ich haben keinerlei Kapitalerträge. Allerdings haben unsere Kinder Sparverträge.Werden diese überhaupt angerechnet? Die Zinsen belaufen sich auf ca 260 Euro im Jahr. Dagegen stehen aber Schuldzinsen von ca 600 Euro im Jahr. Werden die Zinsen verrechnet? Denn eigentlich sind die Zinsausgaben ja höher als die Einnahmen, also ist es kein Einkommen für uns, sondern eher ein Nachteil, da ja die Sollzinsen deutlich höher als die Habenzinsen sind. Müssen wir also die 260 Euro als Einkommen angeben? Vielen Dank |
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