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kleine Spende wird eingezogen

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  #1  
Alt 19.10.2010, 13:27
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Beiträge: 6
Standard kleine Spende wird eingezogen

Ein freundliches Hallo,

ich möchte garnicht soweit ausholen, bevor es kompliziert wird.

Da meine Wohnung unverhältnismässig teuer ist, beziehe ich leider nur 210 Euro. Die fehlenden 160 Euro werden einbehalten. Trotz intensiver Wohnungssuche war ich bisher erfolglos. Nun, das ist auch nicht an dieser Stelle von Bedeutung ausser eben der niedrige Satz von 210 Euro.

Von den 210 Euro, muss selbstverständlich noch derStrom bezahlt werden, nunmehr bleiben mir 170 Euro zum Leben. Das dies Menschenunwürdig ist, brauche ich hier keinen zu erzählen. Ich möchte auch nicht Jammern.

170 Euro für Essen, Kleidung,Hygiene,Freizeit etc. reichen nicht aus ... Nein - auch nicht wenn man sehr sparsam ist.

Warm essen ist nicht immer drin und aus diesem Grunde habe ich von einer Bekannten zwei Summen von á 100 Euro auf mein Konto überwiesen bekommen. Das Geld wurde dafür gedacht meine Stromrechnung zu begleichen die vom abstellen bedroht war und als Geburtstagsgeschenk für mich und meinen kleinen Sohn.

Das Amt sieht dieses als Einnahme an, obwohl ich ausfühlich dargelegt habe, wofür das Geld benötigt wird.
Im Klartext heisst es. Mir und meinen Sohn steht kein Geburtstagsgeschenk zu. Ich habe dem Amt erzählt das ich schon Menschenunwürdig leben muss, warum man mir jetzt auch noch die Geburtstagsgeschenke wegnimmt und mir nicht meine Stromrechnung zahlen lässt.

Jetzt will das Amt das Geld einkasieren, indem sie mir das monatlich abziehen. Das heisst ich würde dann ja noch weniger haben. Hier muss doch endlich Schluss sein.

Jetzt habe ich die Befürchtung das ich beim Gericht keinen Beratungsschein bekomme um mit Hilfe eines Rechtsanwalts diese Sache zu klären.

Es gäbe da noch weitere Punkte die falsch liefen seitens des Amts (Wohnung) doch das wäre hier der falsche Thread.

Meine Frage hierzu: Ist das überhaupt Rechtens ?Man darf keine private Spende bekommen um die Stromrechnung zu begleichen, um sich Essen zu kaufen und ein kleines Geburtstagsgeschenk für mich und meinen Sohn ( der nicht bei mir lebt) Ich kann mir das bei bestem Willen nicht vorstellen.

Liebe Grüße

Brian
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  #2  
Alt 19.10.2010, 14:03
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Hallo Brian,

auch eine Spende ist Einkommen und gleichwie es zustandegekommen ist, bleibt es bis € 100 anrechnungsfrei (§ 11 SGB II). Sollten sich also diese von Dir genannten € 200 auf mindestens 2 Monate verteilen, darf Dir das Amt diesbzgl. nichts anrechnen.

vG Berthold
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  #3  
Alt 19.10.2010, 14:12
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das ist keine spemde, sondern das ist ein geschenk. somit ist es von der arge richtig, selbiges als einkommen anzusehen. der jährliche freibetrag für derartige nebeneinkünfte beträgt allerdings nur 50 euro. die arge darf also in der tat 150 euro mit dem hartz4-geld verrechen. da gibt es auch kein verteilen über 2 monate.
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  #4  
Alt 19.10.2010, 14:14
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und wo steht das geschrieben lacki?
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  #5  
Alt 19.10.2010, 14:15
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Sind Spenden als Einkommen anzurechnen?

Spenden sind in der Regel einmalige Zuwendungen im Sinne des § 11 SGB II. Die Berücksichtigung einmaliger Einnahmen ist in der Alg II/Sozialgeld-V geregelt. Danach sind einmalige Einnahmen auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist. Diese Formulierung lässt es zu, Spenden aus Hilfsaktionen anrechnungsfrei zu belassen, auch wenn sie grundsätzlich einem ähnlichen Zweck wie die Regelleistung nach § 20 SGB II dienen.
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  #6  
Alt 19.10.2010, 14:17
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du liegst falsch:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...ommen-5154.php

spenden hat was mit mildtätigkeit zutun.
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  #7  
Alt 19.10.2010, 14:20
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Es handelt sich um eine einmalige Hilfsaktion. Ich kann Brian nur raten, gegen einen Bescheid, welcher ihm diese Zuwendung anrechnen will, mittels Widerspruch vorzugehen.
Ich habe ähnliches selber erfahren und Recht bekommen. Natürlich wird so etwas immer eine Einzelfallentscheidung sein, kann aber durchaus von Erfolg gekrönt werden.

vG Berthold

Geändert von Berthold2008 (19.10.2010 um 14:27 Uhr)
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  #8  
Alt 19.10.2010, 14:30
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klar kannst du oder andere den leuten dämliche tipps geben, von pontius nach pilatus zu rennen. aber dieser hier vorliegende fall ist klar und eindeutig.
der oder die "spenderin" kann die 200 euro nicht von der steuer absetzen, weil ein hartz4-empfänger nun mal keine gemeinnützige institution ist.
mein tppp für das nächste mal: nur bares ist wares!
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  #9  
Alt 19.10.2010, 14:33
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Ich gebe hier keine dämlichen Tipps, dass verbitte ich mir! Wenn ich im nahezu gleichen Fall Recht bekommen habe, dann werde ich hier meine Meinung nicht revidieren, schließlich gibt es auch für Brian die gleiche Chance wie vor einigen Monaten für mich.
Dies generell abzutun stellt Dich auf die selbe Stufe wie jene Rechtbeuger die sich SB nennen.
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  #10  
Alt 19.10.2010, 14:36
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wenn ich recht habe, dann habe ich recht.
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