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Kontodurchleuchtung

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  #1  
Alt 10.04.2008, 02:34
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Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 22
Standard Kontodurchleuchtung

Hi!

Hab bei google zu dem Thema schon gesucht aber nicht mehr gefunden, als das ab 2007 diese Durchleuchtung dem Amt erlaubt ist.

Gibt es da jetzt schon Erfahrungswerte? WIe einfach kann das Amt sowas durchführen und wird es pauschal und häufig gemacht usw?



1000 Dank
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  #2  
Alt 13.04.2008, 13:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2007
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
ich kann Dir nicht sagen wie oft die ARGE die Kontoüberprüffung macht, aber bei mir wurde es schon mehrfach gemacht.
Daraufhin habe ich mein konto so benutzt, dass es von der Bank geküngigt wurde und seit dem bekomme ich mein Geld per Scheck.
Notwendige Überweisungen tätige ich über das Konto einer anderen Person.
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  #3  
Alt 14.04.2008, 14:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.963
Standard

Hallo Damja!

Die ARGE kann jederzeit die Kontoauszüge verlangen, im Grunde täglich, wenn der Verdacht besteht das Du Leistungen zu Unrecht beantragst.

In der Regel wird dies 1/2 jährlich vollzogen und mit jedem Folgeantrag kann dies wieder geschehen.

Es gibt aber auch Fälle wo dies mtl. oder quartalsweise erbeten ist, je nach gut dünken der Fallmanger!

Gruß
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