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#1
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Hallo Ihrs :-)
ich bin total verzweifelt und weiss nicht mehr weiter. Mein Lebensgefährte und ich beziehen beide harz 4 und es geht auf ein konto... jetzt habe ich aus altlasten eine Pfändung auf dem Konto. Was das kuriose daran ist, normalerweise hat man doch 7 tage zeit bei eingang von sozialleistungen das geld von seinem konto abzuheben... nur den pfändungs und überweisungsbeshluss habe ich 2 tage nach dem mein konto gesperrt war erst bekommen. wie muss ich mich jetzt eigentlich weiterverhalten??? ein sogenanntes P-konto einrichten. mit dem pfändungsbeschluss und des leistungsbescheides aufs amtsgericht und zur bank gehen??? lg Morticia |
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#2
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Bei unsere Bank habe ich innerhalb 6 werktagen (inkl. Eingangstag) gehabt um abzuheben.
Auch ich habe davon gebrauch gemacht, mein Guthabenkonto in ein P-Konto umzuwandeln. Du bekommst auf deiner Bank notwendige Formulare, die Du dann beim Amt vorlgen mußt, bezüglich der Gelder die aufs Konto gehen. Es ist eigentlich nciht viel anders wie vorher, nur das ich nun nicht mehr dauernd an den Schalter muß zum Geld holen, alles am Automaten. Meine Überweisungen kann ich wieder Online tätigen. Und wenn was von dem Geldeingang übrig ist, kann man es in den nächsten Monat mit übernehmen. Eigentlich ne feine Sache. Eins wird sich ejdoch für Euch ändern. Einer wird von dem Konto zurücktreten müssen. Wir hatten es auch zusammen (nicht verheiratet). Somit wird am ende jeder sein eigenes P-Konto haben können/müssen.
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#3
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wir haben das konto nicht zusammen. mein freund hat auch eine betreuerin für vermögenssorge.... da geht das alles nicht so einfach.
was mich nur interessiert... die bank müsste das schreiben am 4.11. 10 erhalten haben... müssen sie sich dann nicht an die 7 tage frist halten bei harz4? |
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#4
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Die Pfändung greift ab dem Tag in der die Bank davon Kenntniss hat.Du bräuchtest also nur bei deiner Bank erfragen ab wann die Pfändung geht.
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#5
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das ist mir auch alles klar...
ich habe nur 2 tage später bescheid bekommen |
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#6
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Das kann sein denn die Bank schickt den Bescheid ja auch mit der Post und das dauert manchmal etwas.Du solltest aber noch Zeit haben um dein Geld abzuheben.
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#7
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das schreiben kam von der gerichtsvollzieherin selbst nicht von der bank
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#8
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Dann kannsd du nur versuchen, am Montag auf die Bank zu gehen udn zu fragen, ob du an das Geld noch kommst. Ansonsten AUfs zuständige Amtsgericht und erfragen, ob man da was machen kann. Ich würde Dir trotzallem eine Umwandlung empfehlen.
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#9
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wollte ich eh machen...
nur ich frage mich ob das rechtens ist? ohne vorher beschie dzu sagen und die frist nicht einzuhalten |
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#10
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In manchen Banken dauert die Absendung auch sehr lange. Somit hat man manchmal echt nur den Weg zum AG.
Nungut, ohne Bescheid zu sagen. Ich sage mal so, jeder hat schon einmal ne Rechnung hinausgeschoben, da wird man aber irgendwann auf eine evtl. Kontopfändung hingewiesen. Also unwissenheit schützt hier leider nicht vor dem Ende. Es ist kein Vorwurf, ich weis selber wie sowas ist.
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