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#11
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ja schon klar.. nur der brief kam zwei tage später als bei der bank an und ich frage mich die müssen doch wenn die pfändung eintrifft dem Kunden die schutzfrist gewähren. das war hier nicht der fall... gerrechnet habe ich ja irgendwann damit.... aber ich verstehe nur nicht wieso mir die frist nicht gewähert wird
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#12
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Wie Bine schon schrieb, solltest Du beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes vorsprechen und Pfändungsschutz beantragen. Das entsprechende Papier kann man in der Regel gleich mitnehmen. Mit dem Papier zur Bank und hoffen, dass das Geld noch zu retten ist.
Wie Kitty schon schrieb, ist für die Bank jener Tag maßgebend, an dem sie von der Pfändung Kenntnis hatte. Dort kann man ja nicht wissen, dass Du den Pfändungsbeschluss nicht zeitgleich erhalten hast. Für die Zukunft solltest Du Dir ein P-Konto zulegen. Gruß Gawain |
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#13
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das werde ich auch tun.... vielen dank
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#14
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Wenn du bereits mit dem Gerichtsvollzieher zu tun hattest dann hättest du doch mit einer Pfändung rechnen müssen denn du wirst doch dort sicher deine Bankdaten hinterlegt haben.Eine Bank benachrichtigt eigentlich auch den Kunden bei einer Pfändung.Insofern müßtest du dein Geld noch bekommen.
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#15
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Hallo Bine, Hallo Morticia,
ganz so einfach ist es leider nicht. Die Regel heisst, die ersten 7 Tage des Monats. Da die ARGEzahlungen meist am Letzten des Monats eingehen, gilt sie für ALG II nicht. Es bleibt also nur ein P - KontoGRuß Wolfgang |
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#16
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Nicht die ersten 7 Tage, des Monats. Sondern 7 Tage ab Geldeingang, der Sozialleistung.
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#17
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Hallo Bine,
ich habe es nicht korrekt beschrieben. Das ALG II steht dem Bezieher erst ab dem 1. des Monats zu. Die Auszahlung erfolgt gewöhnlich aber schon ein oder zwei Tage vorher, diese Tatsache nutzen einige Gläubiger und behaupten, dass Geld, das sich vor dem 1. auf dem Konto befindet, ist der Restbetrag des laufenden Monats und die 7-Tagechutzzeit wäre abgelaufen und lassen mit dieser Begründung das Konto pfänden. GRuß Wolfgang |
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#18
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Hmz, nungut. Dann habe ich wohl mit meiner SPK Glück. Fein. Die haben es mir immer 7 Tage ab Eingang überlassen. Nunja, man lernt nie aus.
LG Bine
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#19
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Davon habe ich noch nie etwas gehört und ob das so vor Gericht bestand hätte wage ich zu bezweifeln.Bei einer Pfändung kann der Kontoinhaber innerhalb einer Frist von 7 Tagen über sein Geld verfügen sofern es aus Sozialleistungen besteht und dabei kommt es doch nicht darauf an wann das Geld auf das Konto eingegangen ist.
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#20
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Eben. 7 Tage nach Gutschrift, egal wann das Geld auf dem Konto eingegangen ist.
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