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Krankenkasse und kein Harz4 bezug

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  #1  
Alt 02.03.2009, 14:45
x2Q x2Q ist offline
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Beiträge: 2
Standard Krankenkasse und kein Harz4 bezug

Angenommen ich wäre berechtigt Harz4 zu beziehen, diesen Antrag würde ich aber nicht stellen da ich noch Barreserven besitze (ca. 30000Euro) welche ich ja bekanntlich erst aufbrauchen muss, wer bezahlt dann bei meiner Krankenkasse die Beiträge, kann oder muss ich mich eventuell selbst versichern / privat versichern.

Danke
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  #2  
Alt 02.03.2009, 15:24
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Also - Privat versichern - wäre die denkbar schlechteste Lösung. Wenn unumgehbar, musst du halt erst deine Barreserven verwerten, ich würde mich aber insgesamt zunächst einmal umgehend informieren über alle Möglichkeiten (wie, was verwertet werden muss, Krankenkasse usw.). Es gibt Beratungsstellen; und die dort sind froh, wenn man sich "rechtzeitig" informiert. Mit der Krankenkasse wüde ich mich auch in Verbindung setzen. Aber wie gesagt: Privatversicherung ist denkbar schlecht. Für alle Behandlungen musst du alles erst einmal verauslagen. Noch kannst du dir vielleicht nicht vorstellen, wie schwer das wirklich ist, wenn man von H IV leben muss. Die Erstattungen der Kassen dauern oft etwas länger.
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  #3  
Alt 02.03.2009, 15:49
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

die Krankenkassenbeiträge musst du selber bezahlen, das heißt aber nicht das es direkt eine Private sein muss.
Du kannst dich (bzw. bist du auch verpflichtet) bei jeder gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern lassen.
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  #4  
Alt 02.03.2009, 17:35
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Hallo,

melde dich als freiwilliges Mitgleid bei deiner GKV und die werden dir auch den Beitrag nennen.
Mindestbeitrag liegt bei ca. 150€ im Monat.
Eine PKV wird dich unter den Umständen vermutlich nicht nehmen, da das Einkommen auf lange Sicht nicht gesichert ist.

@lirafe
Woher kommt dein Hass auf die PKV. Sei froh dass es sie gibt, denn die Privat Versicherten finanzieren den medizinischen Fortschritt. Ausserdem muss man keine Rechnungen vorfinanzieren, wenn Rechnung kommt der PKV einreichen, wenn Abrechnung auf dem Konto, dann bekommt der Arzt sein Geld. hat den Vorteil dass die Rechnungen geprüft werden und nicht irgendwas abgerechnet werden kann die in der GKV.
Alles andere ist Schwarzmalerei.

Gruß klaus
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  #5  
Alt 02.03.2009, 17:46
x2Q x2Q ist offline
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Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von klaus Beitrag anzeigen
Hallo,

melde dich als freiwilliges Mitgleid bei deiner GKV und die werden dir auch den Beitrag nennen.
Mindestbeitrag liegt bei ca. 150€ im Monat.
Eine PKV wird dich unter den Umständen vermutlich nicht nehmen, da das Einkommen auf lange Sicht nicht gesichert ist.

@lirafe
Woher kommt dein Hass auf die PKV. Sei froh dass es sie gibt, denn die Privat Versicherten finanzieren den medizinischen Fortschritt. Ausserdem muss man keine Rechnungen vorfinanzieren, wenn Rechnung kommt der PKV einreichen, wenn Abrechnung auf dem Konto, dann bekommt der Arzt sein Geld. hat den Vorteil dass die Rechnungen geprüft werden und nicht irgendwas abgerechnet werden kann die in der GKV.
Alles andere ist Schwarzmalerei.

Gruß klaus
na das ist doch so wie wir vermutet haben. es betrift jetzt nicht mich...
wie leute auf behauptungen kommen das man als privatpatient alls vorfinanzieren muss kann ich nicht verstehen !
ich bin bei der central privat versichert, wenn ich eine rechnung bekomme gebe ich sie weiter an die central und diese begleicht sie innerhalb von 7-10tagen nach prüfung des satzes.
das sicher nicht nur weil ich finanzberater bin..... !?

bitte malt nicht alles so schwarz!

zur bestätigung, ich habe soeben mit der arbeitsagentur und verwaltung von alg2 telefoniert.
die bestätigten mir das der betroffene den beitrag selbst tragen muss, erst nach aufbrauchen der mindestsummen trägt die agentuer die kosten und zahlt somit ja dann auch alg2 - harz4.

für mehr info, bitte per PN anfragen
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  #6  
Alt 02.03.2009, 19:18
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Ja, ihr Lieben. Wenn alles immer glatt läuft, dann läuft es so, wie ihr es beschreibt. Leider gibt es aber auch andere Fälle; nämlich unvorhergesehene Situationen durch Unfall oder dergleichen, in denen sich Versicherungen streiten, wer denn nun zahlen müßte, beispielsweise die Unfallversicherung, die eines Gegners, die eigene oder sonstwas. Es gibt immer Ausnahmen und die mögen selten sein; doch es gibt sie. Im Übrigen habe ich als Sekretärin die Abrechnungen sämtlicher Behandlungen meines Chefs für 2 Ehefrauen, insgesamt 4 Kinder, ihn selbst etc. nachvollziehen können. Es ist ein einziges, heilloses Durcheinander. Vielleicht lag es an ihm oder seiner PKV oder an sonstwas. Es ist einfach nur nervig, ständig Rechnungen entweder verauslagen zu müssen, einzureichen, abzurechnen, abzugleichen und im Falle des Falles (wie eingangs formuliert) zu hoffen, dass alles irgendwie funktioniert. Ich jedenfalls bin glücklich über meine einfache Chiparte und auch darüber, dass ich als Kassenpatient diesen ganzen Papier- und Bankkram nicht haben muß.

Und an dich, lieber Klaus: Dass private Krankenversicherungen evtl. andere Leistungen erbringen können, ist unter dem Gesichtspunkt, dass wirklich "Kranke" entweder gar nicht aufgenommen werden, oder deren Beiträge sehr hoch bemessen werden, nicht weiter verwunderlich und spricht nicht wirklich für sie.

Geändert von lirafe (02.03.2009 um 19:23 Uhr)
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  #7  
Alt 02.03.2009, 19:19
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Hallo x2Q,

wenn du Finanzberater bist, warum fragst du dann Sachen die dir geläufig sein sollten.
Das ist Grundwissen.
Wenn du hier Werbung machen willst, bist du im falschen Forum.

Klaus
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  #8  
Alt 02.03.2009, 19:26
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Registriert seit: 03.09.2008
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@lirafe

Wir wollen hier keine Grundsatzdiskussion über Pro und Contra PKV und GKV .
Es gibt genug Fälle in der die GKV auch nicht leistet und sich totkranke Menschen vor Gericht Ihre notwendigen Behandlungen erstreiten müssen.
Es gibt nicht nur schwarz und weiss.
Ansonsten wäre es auch langweilig.

Gruß klaus
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  #9  
Alt 02.03.2009, 19:56
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Ja, dann sind wir uns ja einig. Das ist schön. L.G. lirafe
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  #10  
Alt 26.10.2010, 19:36
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Beiträge: 3
Standard private Rentenversicherung

Hallo Leutz

ich habe eine private Rentenversicherung...

Frage: darf Hartz 4 sie anberechnen? Wenn ich sie kündige und das Geld, das übrig bleibt als Riesterrente gelten lasse.... dürfen sie dann sagen, dass ich von dem Geld, das der Rückkaufwert war, erstmal leben muss?

Danke, nette Grüsse
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