Kündigung i.d. Schwangerschaft --> Gerichtsklage gegen AG gewonnen --> Zufluss ALG II

  • Hallo alle Zusammen :-)


    Im Dezember 2014 habe ich eine Beschäftigung begonnen und kurze Zeit später erfahren, dass ich schwanger bin. Voller Freude habe ich es meiner Arbeitskollegin gesagt gehabt, woraufhin ein Arbeitskollege vorbei lief und auch davon Kenntnis bekommen hat, welcher anschließend zum Arbeitgeber gerannt ist und ihm dieses mittgeteilt hat. Am nächsten Tag wurde ich daraufhin gekündigt und habe anschließend einen Rechtsanwalt aufgesucht gehabt. Wir unterrichteten den Arbeitgeber nochmals explizit über die Schwangerschaft und haben anschließend Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Der Erste Gerichtstermin war im Februar 2015, welches ich gewonnen habe, jedoch musste ein Vergleich stattfinden, welches sich bis August 2015 beim Kammertermin hinausgezögert hat.


    Im April 2014 habe ich mich dann erstmals beim Jobcenter bzgl. des ALG II gemeldet, woraufhin ich und mein Freund erstmals im Juli Geld vom Jobcenter erhalten haben. Am 15. Juli 2015 haben wir dann unseren gemeinsamen Sohn bekommen. Ende August war dann der 3. Gerichtstermin und ich habe mit Recht vor dem Arbeitsgericht gewonnen, jedoch ist man auf einen Vergleich eingegangen (der weit unter meinem normalen Erwartetem liegt). Ende September war der Bewilligungszeitraum dann zu Ende und ich sollte beim Jobcenter einen Weiterbewilligungsantrag stellen, woraufhin ich das Gerichtsurteil in Kopie mitgeschickt hatte (lt. meinem Anwalt und der Richterin würde das Jobcenter eine Berechnung durchführen und die würden sich mit dem weiteren Verfahren auskennen). Diese Woche habe ich dann das Antwortschreiben des Jobcenters erhalten, wo neben weiterer Unterlagen noch ein Nachweis gegeben werden soll, wann denn nun die Zahlung des AG stattgefunden hat?? (Hää? Die Richterin und mein Anwalt sagten doch, es würde genügen das Schreiben dort einzureichen und die würden es dann Berechnen alles...)


    Wie dem auch sei... Mein Freund hat bis Ende März seinen Bachelor gemacht und nun im Oktober seinen Master begonnen (also war er nur für den dazwischen liegenden Zeitraum beim Jobcenter). Ich habe zisch Beiträge bereits im Netz über das Zuflussprinzip gelesen, jedoch keiner mit meinem Problemen.


    Wichtige Fragen die nun für mich relevant sind:
    - Gilt das Zuflussprinzip auf den weiterführenden Bewilligungszeitraum, sprich ab Oktober, da keine Zahlungen bisher geleistet wurden, da ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt habe? (Zukunft)


    oder..


    - Gilt das Zuflussprinzip für den Zeitraum von April-September und würde mir dann eine Differenz ausgezahlt werden? (Vergangenheit)


    --> Würde der Zufluss dann in beiden Fällen der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden?
    Bsp.: Die gesamte Bedarfsgemeinschaft (Freund und ICH) haben von April - September 6000 Euro vom Jobcenter erhalten und das Gerichtsurteil beläuft sich auf 7000,- €/Brutto --> Würde man dann hier nichts bekommen?


    Weiter die Frage: Mein Freund muss derzeit während des Masters einen 2-Monats-Auslandsaufenthalt machen, hierbei würde er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft vorläufig gehören oder? Wäre das bei der Entgegenrechnung (Gerichtsurteil & Jobcenter) zum Positiven für mich?


    Ferner erhielt ich von Dezember bis zum 14. April 2014 (bis zur ALG-II-Antragsstellung) von nirgendswo Geld, da ich eigentlich nicht zum Jobcenter rennen wollte und dachte das dieser Sachverhalt mit meinem AG bereits zu den Gerichtsterminen (Februar & März) geklärt werden würde --> Daraufhin habe ich mir von Freunden & Bekannten vorläufig Geld geliehen und es auch per privaten Darlehensverträgen festgehalten, die ich dem Jobcenter ebenfalls mitgeschickt habe... Werden diese überhaupt berücksichtigt?


    Ich danke euch bereits jetzt für Euere Mühe und wünsche euch ein schönes Wochenende und hoffe es kann mir jemand hierbei helfen :-)


    PS.: Bereits im April zur Antragstellung habe ich angegeben, dass ich mich derzeit im Rechtsstreit mit meinem AG befinde.


    Beste Grüße aus Berlin,
    Hanna

  • Normalerweise hätte das JC Erstattung beim Arbeitgeber anmelden müssen, was bedeutet, dass, wenn ihr euch auf 7000 Euro verglichen habt und das JC 6000 Euro an euch zahlte, die 6000 Euro dann direkt vom Arbeitgeber ans JC gehen und nur 1000 Euro an dich. Woher wusste das Gericht, dass ihr ALG 2 bezieht? Wenn die das wussten und dein Anwalt auch, dann hätten sie wissen müssen, dass du für zu der Klage gar nicht mehr aktivlegitimiert warst, jedenfalls nicht ohne Rückübertragung. Sehr komisch.


    Wenn nicht, gilt das Zuflussprinzip, d. h., dass das Geld ab dem Monat des Zuflusses (als Einmalzahlung dann verteilt auf 6 Monate) angerechnet würde. Natürlich musst du mitteilen, wann dir das Geld zugeflossen ist.


    Dein Mann gehört auch während des Auslandsaufenthaltes zur Bedarfsgemeinschaft. Und als Student bekommt er doch sowieso kein ALG 2, so dass es egal ist, ob er zuhause wohnt oder 2 Monate im Ausland ist.


    Deine Schulden werden nicht berücksichtigt...


  • @ Turtle 1972 zunächst besten Dank für deine Antwort. Das Gericht wusste es von mir mündlich, da Sie mich gefragt haben woher ich derzeit mein Geld beziehe. Zum Zuflussprinzip, ich kann den ja nichts mitteilen, sofern noch kein Geld geflossen ist, sondern mir gesagt wurde, dass mit Abgabe des Urteils das JC automatisch Ihr Prozedere tätigt. Zu meinem Mann genau er bekommt kein ALG 2, jedoch wäre die Frage, sollte er im Ausland sein, hätte er bspw. eine doppelte Haushaltsführung sowie wäre nicht am eigentlichen ständigen Wohnsitz, ob ich dann evtl. eine höhere Auszahlung des Gerichtsurteils erwarten kann. (Auf deine 6 Monate macht es da mehr Sinn, wenn mehr Menschen in der Bedarfsgemeinschaft (BG) sind, sprich mein Mann würde trotzt sein Auslandsaufenthaltes zur BG gehören --> Würde ich dann mehr vom Gerichtsurteil (Vergleich) ausgezahlt bekommen?).


    Welchen Rat würdest du mir geben um das Bestmögliche zu erreichen...bin echt verzweifelt, zumal sich Schulden bei Freunden und Bekannten von Dezember-April (bis zum ALG-II-Antrag) angehäuft haben...


    PS.: Nochmals das Beispiel zum Zuflussprinzip zum Verständnis: Mein Freund bekommt 700,- € Bafög und wir haben einen Gesamtbedarf bspw. von 1400 mit Kind, d.h. wir würden vom JC aufstockend weitere 700,- € bekommen und diese auf 6 Monate angerechnet würde dann 4200,- € ergeben, würde man dann also nichts für 6 Monate vom JC nichts erhalten und die Differenz einfach ausgezahlt bekommen...Ist das Richtig zu verstehen?

  • Zitat

    Zum Zuflussprinzip, ich kann den ja nichts mitteilen, sofern noch kein Geld geflossen ist, sondern mir gesagt wurde, dass mit Abgabe des Urteils das JC automatisch Ihr Prozedere tätigt.


    Die Frage ist, was mit "Prozedere" gemeint ist. Wohl die Erstattungsbezifferung. Klar, damit sollte das JC dann mal loslegen.


    Zitat

    Zu meinem Mann genau er bekommt kein ALG 2, jedoch wäre die Frage, sollte er im Ausland sein, hätte er bspw. eine doppelte Haushaltsführung sowie wäre nicht am eigentlichen ständigen Wohnsitz,


    Das ist doch sein Problem, wie er die Mehrkosten bezahlt. Das hat nichts mit ALG 2 und deiner Nachzahlung zu tun.


    Zitat

    Welchen Rat würdest du mir geben um das Bestmögliche zu erreichen...


    Einen Termin beim JC zu holen und absprechen, wie es jetzt weitergehen soll. Ob die nun Erstattung beziffern oder du dir alles auszahlen lassen sollst und man dann nach Zufluss anrechnet.


    Zitat

    Nochmals das Beispiel zum Zuflussprinzip zum Verständnis: Mein Freund bekommt 700,- € Bafög und wir haben einen Gesamtbedarf bspw. von 1400 mit Kind, d.h. wir würden vom JC aufstockend weitere 700,- € bekommen


    So rechnet man nicht, wenn jemand in der BG vom ALG 2 ausgeschlossen ist.


    Zitat

    würde man dann also nichts für 6 Monate vom JC nichts erhalten und die Differenz einfach ausgezahlt bekommen.


    Wenn das JC die Variante "Anrechnung nach Zufluss" wählt.