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#1
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hallo ich bin rentner und mußte meinen nebenjob aufgeben, muß hilfe zum lebensunterhalt beantragen. das amt will mir aber erst einen zuschuß ab september gewähren weil ich ja im august noch meinen lohn für juli erhalte. ist das rechtens ????kann mir da jemand weiterhelfen ?
Geändert von anne61 (30.07.2011 um 07:42 Uhr) |
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#2
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Es ist unmaßgeblich für welchen Monat diese Lohnzahlung erfolgt, sondern wann sie zur Auszahlung gelangt. Da dies im Monat August geschieht, bist Du auch im August noch nicht hilfebedürftig.
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#3
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Ich hatte dir deine Frage schon mal beantwortet und es hilft dir auch nichts dann nochmals zu fragen denn es ändert sich nichts.Du bekommst im Monat August nochmals Geldleistungen und somit hast du erst im September keinen Geldeingang mehr und bist ab diesem Zeitpunkt dann auch Leistungsberechtigt.
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#4
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Zitat:
Wie Kitty und Grandfather oder wer auch immer schreiben! Die haben da sonen seltsamen Namen dafür! Aber egal, einzige Ausnahme ist nur!!! Beispiel: Mein Arbeits Engagement endete irgendwann mal am 8 April (bedingt durch Kündigungszeit und Reststunden etc.)! Auszahlung dann im Mai, das ist aber dann ein Monat mit Einkünften, nur eben mit Mindereinkünften halt, Geldzufluss für diesen Monat, oder wie diese Krankheit heisst! Dann wird geschaut aha ELCH hat 500 EURO Restzahlung bekommen, sein Grundbedarf ist 1200 und nen paar Kekse! Dann könnte man denken die 500 EURO werden angerechnet und Du bekommt 700 EURO und nen paar Kekse Nein wenn du arbeitest hast du noch irgendwie freie Einkünfte! Kriegste also was weiss ich, die Profis wissen das hier vieeeeeeeeeeeel besser, 700 EURO und nen paar Kekse und Plus Summe X Ist Dein Geldzufluss in dem Monat höher, wie Dein Grund Bedarf für diesen Monat, kriegste halt nix! Elch Geändert von Elch (30.07.2011 um 12:23 Uhr) Grund: Nicht immer kriegt man etwas! |
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