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#1
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Hallo, ich habe auch das Problem das ich Leistungen zurückzahlen soll, für Juli 2011. Mein Mann fing am 06.06.2011 wieder an zu arbeiten. Das haben wir dem JC unverzüglich mitgeteilt. Am 30.06. bekamen wir noch einmal ALG II. Nun sollen wir das zurück zahlen. Im Brief stand das wir das selbst verschuldet haben, aber wir haben ja bescheid gegeben das mein mann ab dem 06.06.2011 wieder arbeiten geht. Was können wir tun? Meine Freundin empfahl mir Widerspruch einzulegen mit diesem Paragraphen: § 45 Abs. 2 SGB X
Tritt der § in unserem Fall überhaupt in Kraft? Wenn ja, wie schreibe ich damit den Widerspruch? LG kruemel0110 |
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#2
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Wann hast du denn dein erstes Gehalt bekommen? Ende Juni? Dann musst du zurückzahlen, weil dir das ALG II im gleichen Monat wie dein Gehalt zugeflossen ist. Wenn du dein Gehalt erst im Juli bekommen hast, musst du nichts zurückzahlen.
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#3
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Im Juli...aber für Juli wollen die das ja zurück haben. Aber wir haben uns ja doch gemeldet und es nicht selbst verschuldet so wie es in dem Brief stand!
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#4
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Das sind Textbausteine, die wohl vergessen wurden, rauszulöschen. Zurückzahlen müsst ihr nach § 48 SGB X, da gibt es keinen Vertrauensschutz, d. h. auf das Verursacherprinzip kommt es nicht an.
Turtle |
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#5
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Das ist ne schweinerei...ich könnte so kotzen, echt
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#6
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Was ist ne Schweinerei? Ihr habt für Juli ALG 2 bekommen, aber auch Lohn, so dass die staatliche Hilfe nicht oder nicht in dem Umfang nötig war. Das ist doch wohl logisch, dass eigentlich nicht benötigte STEUERgelder dann wieder zurückgefordert werden.
M. E. n. sollte man eher froh sein, dass man eine gewisse Zeit lang diese Hilfe hatte. Und jetzt, wo man den Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kann, ist es doch wohl selbstverständlich, dass man zu Unrecht erhaltenes Geld wieder zurückzahlt? Wolltest du zweimal volles Geld haben? Einmal volles ALG 2 und dann vollen Lohn? Mit welchem Recht? Turtle |
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#7
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So meinte ich das nicht. Aber wir haben rechtzeitig bescheid gegeben, also war ja eigentlich allen klar das wir kein ALG II mehr bekommen. und die überweisen uns das, lassen uns das ausgeben und wollen es dann zurück! das ist ne schweinerei. Und du brauchst mir nicht dämlich kommen. Tu ich auch nicht. Wenn man hier keine Fragen diesbezüglich stellen sollte frage ich mich warum dieses Forum den namen Sozialleistungen hat!
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#8
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"Lassen uns das ausgeben." - Stand das jetzt irgendwo "Ihr sollt das unbedingt ausgeben, auch wenn ihr noch anderes Einkommen haben solltet."?! Wenn man weiß, dass einem das Geld nicht mehr zusteht, weil man eine Arbeit aufgenommen hat und Lohn bekommt, dann packt man das Geld zur Seite und gibt das nicht einfach aus!
Im Übrigen komme nicht ich dir dämlich, sondern du mit deinen komischen Rechtsansichten ala "Was mal auf meinem Konto war, das muss ja wohl meins sein.". Nochmal: Sei lieber froh, dass es in Deutschland so eine Regelung gibt, dass einem geholfen wird, bis man sich selbst wieder helfen kann! Auf die Idee zu kommen, dass man doppelt Geld einsacken kann: mit Verlaub - DAS ist dämlich. Turtle |
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#9
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Bei mir hat man mal vergessen, die Miete abzubuchen. Was habe ich gemacht? Ich habe die Miete erstmal auf ein Sparbuch gebracht und dann gewartet. Wusste ja, dass denen das irgendwann auffällt und tatsächlich nach ein paar Wochen kam ein netter Brief, dass aus technischen Gründen vergessen wurde, die Miete abzubuchen und dass das jetzt nachgeholt wird. Ich habe das Geld gleich wieder aufs Girokonto gebracht und gut ist es. Ich kann doch kein Geld ausgeben, was mir nicht gehört.
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#10
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ja, ist ja gut. WIR haben alles falsch gemacht, obwohl wir es irgendwie auch richtig gemacht haben. Ich wollte nur wissen ob die das zurück holen dürfen. Die Antwort habe ich bekommen. Mehr wollte ich nicht. Wie gut das wir das TOLLE ALGII nun los sind!
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