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#1
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Hallo zusammen,
ich bin 20 Jahre alt, studiere an einer FH und kriege 350 Euro Bafög. Meine Eltern beziehen Hartz 4 und ich wohne bei meinen Eltern. Nun ist meine Frage, ob es sich für mich lohnt nebenbei noch einen minijob zu beginnen (unter 350 Euro)? Es heist ja das man als Bafög Empfänger 350 Euro abrechnungsfrei verdienen kann. Danke im Voraus |
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#2
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Das BaföG wird durch den Minijob wohl nicht gekürzt. Eine andere Frage ist, ob sich der Minijob nachteilig auf das ALG 2 der Eltern auswirken könnte. Werden deine Einkommensverhältnisse im Rahmen der ALG 2-Berechnung in irgende einer Weise berücksichtigtoder bleibst du da "außen vor"?
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#3
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Genau das frage ich mich auch
. Ich war heute bei der Bafög-Beratung, die mir diese Frage leider auch nicht beantworten konnte. Da muss ich wohl in der ARGE nachfragen. Aber das kann ja wohl nicht sein, wenn ich noch einen nebenjob habe und mir diese "abgezogen" wird. Das würde ja heissen das ich fast alleine für das komplette Einkommen meiner Familie arbeite. Und das als Student . Auch blöd finde ich das sich der Erhalt von Bafög bei meiner Situation (Hartz 4) auch kaum auszahlt, da das ja ins Hartz 4 "einfliesst". Oder habe ich da was falsch verstanden? (Was ich auch hoffe )
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#4
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Zitat:
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#5
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Hallo,
von einem Untermietvertrag zum momentanen Zeitpunkt würde ich dringend abraten, da dies auf jeden Fall eine Kürzung der KDU die deine Eltern erhalten bedeuten würde. Es wäre mal interessant zu wissen mit welchen Beträgen du bei der Berechnung angegeben wurdest bzw. ob du bereits komplett mit deinen Ansprüchen aus der BG hinausgerechnet wurdest. Solltest du laut Bescheid noch als Teil der BG berücksichtigt worden sein, bzw. demnach noch ALG2 Leistungen (in Form der Mietkosten) erhalten wird die Aufnahme eines Nebenjobs sich auf jeden Fall negativ auf die ALG2 Leistungen auswirken, da du deinen Mietanteil durch den Nebenerwerb decken müsstest. Sollte bereits eine Reduzierung der Gesamtmiete (deine Person anteilig) erfolgt sein, bist du kein Teil der BG mehr da du deinen Unterhalt aus eigener Tasche bestreitest. Du kannst als Tochter die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreitet und keine Soziallleistungen erhält nicht zu Unterhaltszahlungen gegenüber deiner Eltern oder Geschwistern heran gezogen werden, egal wieviel du verdienst! In diesem Falle kann keine weitere Kürzung der ALG2 Leistungen deiner Familie erfolgen. |
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#6
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Hallöchen
ich möchte als erstes sagen, dass ich das toll finde, dass hier geholfen wird ![]() Meine frage ist nun ich bin verheiratet und lebe mit meinem mann zusammen zur miete er bezieht alg 2 (567€) (ich werde in der BG nicht berücksichtigt, weil ich Studentin bin!) ich erhalte bafög (530€) und kindergeld(164€) meine frage ist nun: darf ich noch einen minijob ausführen bei dem ich 240 euro verdienen würde? ihr fragt euch bestimmt warum ich noch arbeiten möchte? leider muss ich ganz viele raten abbezahlen von meinem mann, der vor unserer ehe schulden hatte ![]() wäre echt toll wenn ihr mir weiterhelfen könntet! lg manisakarya |
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#7
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Hallo,
ihr bildet trotzdem eine BG, auch wenn dein Teil der sich aus Bafög und Kindergeld zusammensetzt nicht mit in die Berechnung einfließt. Bist du denn im Bescheid mit aufgelistet, bzw. wurden deine gesamten Einkommenverhältnisse geprüft und eine eheähnliche Lebensgemeinschaft festgestellt. Sollte dies alles der Fall sein, wirst du den Nebenwerwerb melden müssen. Dieser gilt dann als Einkommen der BG und wird dementsprechend in die Berechnung der zustehenden Leistungen einfließen. |
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#8
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also zu deinen fragen
früher lief die bg über meinen namen, seit dem ich aber angefangen habe zu studieren stehe ich nicht mehr mit in der bg drinne!!! und die wissen, dass wir zusammen wohnen und auch eine ehe führen.. ich war bei einem gespräch in der arge gewesen dort wurde mir nur gesagt, dass ich selber gucken soll wie ich meinen teil der miete bezahlen kann!!! mein mann bekommt die hälfte unserer miete + 312€ (weil wir verheiratet sind) muss ich das nun melden ja oder nein? |
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