Möbel schenken

  • Hallo, ich bin neu hier
    und starte gleich mit einer Frage.
    Unser Sohn(Härtefall/krank) bekommt seit vielen Jahren Hartz4.Er wohnt in einer kleinen Wohnung, und alles ist mit den Jahren ziemlich herunter gekommen(starker Raucher)
    Wir wollen ihn nun unterstützen, irgendwie liegt ein Neuanfang in der Luft, die kaputten Möbel haben wir nun alle rausgeholt und mit ihm zusammen die zwei Zimmer neu(kostengünstig) eingerichtet und auch einen neuen Bodenbelag verlegt.
    Mein Mann hat nun Bedenken, das ihm das angerechnet wird auf seine Bezüge.
    Er wollte auch seinen Betreuer, mit dem er sich sonst im Amt trifft, auch zu sich bitten...ist das klug.


    Wie ist die Rechtslage?
    Ich danke schon mal herzlich für eine Antwort♥


    Hildchen

  • Hallo Hildchen!


    Vielen Dank.....ich dachte immer ich bin normal schlau, aber so richtig erschließt sich mir anhand des Textes nicht, dass nun die Möbel geschenkt werden dürfen....sorry


    Nun, das verwundert nicht, ergibt sich doch auch aus dem Wortlaut der zitierten Vorschrift (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II) nicht unmittelbar, dass Einkommen nur Geld, aber nicht Geldeswert sei. Stimmt im Übrigen so auch nicht.


    Es ist aber nachvollziehbar, dass Du verstehen willst, warum Zuwendungen in Geldeswert kein Einkommen sind bzw. sein sollen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


    Zur Erläuterung: Bis zum 31.07.2016 waren nach dem Wortlaut des § 11 SGB II auch Zuwendungen in Geldeswert Einkommen („Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert …“). In der ab 01.08.2016 geltenden Fassung sind die Worte „oder Geldeswert“ gestrichen worden. Dafür wurde aber ein neuer Satz 2 in das Gesetz eingefügt: „Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen.“ Es ist also mitnichten so, dass Einnahmen in Geldeswert ab dem 01.08.2016 kein Einkommen mehr seien. Es kann aus der enumerativen Auflistung in Satz 2 aber geschlossen werden, dass alle anderen Einnahmen in Geldeswert als die genannten Einnahmen kein Einkommen im Sinne des § 11 SGB II sind.


    Somit kann man in der Tat sagen: Die einem ALG II-Bezieher von seinen Eltern außerhalb einer Erwerbstätigkeit geschenkten Möbel sind kein Einkommen im Sinne des § 11 SGB II. Mehr aber auch nicht.


    Ob daraus wiederum geschlossen werden kann, man könne einem ALH II-Bezieher nun – ohne Folgen für den Leistungsbezug - alles Mögliche zuwenden, Hauptsache kein Geld, erscheint aber eher fraglich. So ein Geschenkgutschein vom Discounter jeden Monat wäre doch zum Beispiel eine schöne Sache, oder?


    Also: Dass es allein deshalb, weil die geschenkten Möbel kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II sind, keine Probleme geben sollte, ist nicht zwingend.


    Ich denke gleichwohl, dass die Bedenken Deines Mannes unbegründet sind. Er ist ja nicht verpflichtet, seine Schenkung dem Jobcenter mitzuteilen.


    Gruß
    Phillip

  • Zitat

    Also: Dass es allein deshalb, weil die geschenkten Möbel kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II sind, keine Probleme geben sollte, ist nicht zwingend.


    Welche "Probleme" soll es denn geben, Hr. Oberschlau? Und den Exkurs in Satz 2 hättest du dir schenken können, da der nunmal unmaßgeblich ist, da hier kein Arbeitgeber Sachleistungen erbringt.