Nachzahlung Kindergeld für Zeitraum vor ALG2

  • Hallo
    Vielleicht kann jemand helfen .
    Bekomme seit 3 Monaten ( April 2008 )Alg 2 zugezahlt da mein Einkommen alleine nicht reicht.
    1 Kind (16)wohnt bei mir . 2 tes Kind ( 21 Jahre)ist Anfang März(vor Antragstellung Alg2) ausgezogen.
    Vater der Kinder hat im März Unterhaltszahlungen eingestellt wegen Arbeitslosigkeit.Somit musste ich leider ALG 2 beantragen da mein Einkommen nicht reicht.
    Mein ältester Sohn der nicht mehr bei mir wohnt hat bei Auszug seines Vaters vor 6 Jahren die Kurve nicht bekommen und alles hingeschmissen.Schule abgebrochen usw. Daraufhin wurde mir das Kindergeld für ihn gestrichen und ich bekam nur noch für 1 Kind Kindergeld. Im jahr 2006 hat mein ältester dann den Schulbesuch wieder aufgenommen zwecks Abschluss.Auf Anfrage bei der Kindergeldkasse wurde mir gesagt dass das Kindergeld nicht wieder auflebt da mehr als 3 Monate zwichen den Ausbildungen (Schule)lagen.Habe mich damit abgefunden und somit bis jetzt kein Kindergeld für ihn bekommen .Als ich nun im April Hartz 4 für mich und den jüngsten beantragte sagte mir die dame bei der Arge dass mir auch für den ältesten WOHL Kindergeld zusteht da er die Schule besucht und erst 21 ist.Auch wenn er nicht mehr bei mir wohnt. Also habe ich im April 2008 erneut einen KG Antrag gestellt.Da mein Sohn nicht mehr bei mir wohnt habe ich bei der Arge angegeben dass ich das Kindergeld dann monatlich an meinen Sohn auszahle falls es bewilligt wird.Somit wird mir sein KG bei der berechnung auch nicht abgezogen. Heute bekam ich Bescheid dass mir das Kindergeld für die letzten 2 Jahre nachgezahlt wird . Insgesamt 4600 Euro.Ja nu steh ich da . Muss ich das nun bei der Arge angeben?bzw.bekomme ich das nun angerehnet bei meinem AL 2?Es ist ja eine Nachzahlung für eine Zeit als ich noch gar kein ALG 2 bekommen habe und das mir damals immer gefehlt hat als mein Sohn noch hier wohnte.Möchte keinen Ärger bekommen ,traue mich aber auch nicht an das Geld ran weil ich Angst habe es abgeben zu müssen an die Arge.
    Wird mir das komplett angerechnet?Würde es gerne an meinen Sohn auszahlen.
    Danke vorab ,gruss Pett

  • so ein änlichen fall hatte ich vor kurzem mit meiner tochter auch. wir bekamen fast 2000 euro kindergeld nachgezahlt. das jobcenter zählt es als einkommen. wir haben die nachzahlung gleich ans jobcenter gehen lassen. so haben wir keine probleme damit.
    LG Puedi :mad:

  • Also meines wissens müsste es doch Vermögen sein, also kein direktes Einkommen, denn du hättest das Kindergeld ja auch ansparen können, es kommt ja aus dem Zeitraum vor dem Bezug von Alg2. Außer du hast in dem Zeitraum aufgrund des fehlenden Kindergeldes mehr Alg2 bekommen.
    Ich würde mich da genau erkundigen, denn es geht um viel Geld.


    Ich hatte es das mit Alg2 nachgezahlt wurde weil ich zu wenig bekam (Kind wurde aus der berechnung außen vor gelassen) und das durfte ja auch nicht angerechnet werden.


    Puedi
    Kam die Nachzahlung aus einem Zeitraum in dem ihr ALG 2 bezogen habt? Weil wenn ja habt ihr bestimmt aufgrund des fehlenden Kindergeldes mehr Alg2 bekommen und müsst somit ganz klar die Nachzahlung ans Amt abgeben

  • Hi.
    Wenn Dein Sohn doch nicht bei Dir wohnt steht Dir für Ihm eh kein Kindergeld zu.... Das Kindergeld erhält immer der wo das Kind lebt......
    Also haben sie Dich bei der Arge wohl falsch informiert....
    Gruß

  • Also erstmal vielen Dank für Eure Hilfe :-)


    Also mein älterer Sohn (21) wohnt seit 1 April 2008 nicht mehr hier .
    Antragstellung aufstockendes ALG 2 für mich und meinen jüngeren Sohn (16) war 07.April 2008.
    Davor habe ich nie ALG erhalten weil Unterhalt vom Vater gezahlt wurde .
    Kindergeld für den jüngesten habe ich immer erhalten.
    Für den Älteren nur bis 17 tes Lebensjahr da er daraufhin die Schule abgebrochen hat .
    Mit 19 hat er die Schule wieder aufgenommen .Antrag auf Wiederaufnahme Kindergeld wurde abgelehnt da mehr als 4 Monate Unterbrechung.So wurde mir das damals mitgeteilt und ich habe das dann so hinnehmen müssen (dachte ich) . Er geht nun seit 2 Jahren wieder zur Schule und hat bei mir gewohnt bis kurz vor meinem Antrag auf ALG 2 . So..
    Als ich meinen Antrag stellte auf ALG 2 sagte mir die Mitarbeiterin der Arge die wirklich total nett und hilfsbereit war, dass doch auch meinem älteren Sohn Kindergeld zustände da in Schulausbildung und die Kindergeldkasse den Antrag vor 2 Jahren hätte nicht ablehnen dürfen .Ich solle es also doch erneut versuchen .Sie sagte mir dass ich nun Geld 2 Jahre verschenkt hätte aber es nun für die Zukunft dann wieder gezahlt würde solange die Schulausbildung geht. So .
    Also hätte ich dann wieder für 2 Kinder Kindergeld gehabt. Gleich bei der Arge wurde jedoch ein Dokument untreschrieben von mir und meinem Sohn dass ich Ihm dann aber das Kindergeld auszahle da er nicht mehr zu Hause wohnt und das Geld zum Leben anstelle Unterhalt bekommt.
    So
    Mein ältester Sohn tauchte folglich niemals in meiner ALG 2 Berechnung auf da nur ich und mein jüngster Leistung beantragt haben . Auch das Kindergeld ist nur für meinen jüngsten mit in der Einkommensberechnung.
    So , also Antrag auf Kindergeld wurde gestellt .Überraschenderweise für alle hat die Kindergeldkasse nun rückwirkend für 2 Jahre das Kindergeld gezahlt .Also für die Zeit des Schulbesuchs von 2006 bis 2008 .Lebesnalter meines Sohnes 19 bis 21.Insgesamt 4600 Euro.
    Also Geld das mir VOR meinem ALG 2 Antrag hätte zugestanden aber verweigert wurde.
    Hätten wir es damals gehabt hätte mein Sohn davon was sparen können . Und angerechnet worden wäre es ja nun gar nicht da mein Sohn ja seit ALG 2 gar nicht mehr hier wohnt.
    Ich würde es gerne komplett an meinen Sohn auszahlen da er ja nun sein erspartes doch hätte, aber darf ich das so einfach?Ich habe ja bei der Arge Unterschrieben dass ich das Kindergeld an Ihn auszahle, aber da wussten wir von der Nachzahlung noch nichts .
    Ja sorry ist ziemlich lang aber hoffe nun verständlicher was ich meine.
    Hruss Pett



  • Wenn man sich nicht sicher ist was einem zusteht, sollte man sich einen Rechtsanwalt nehmen, der arbeitet wenigstens für ihre Interessen und nicht für die Behörden und Ämter, die einem manchmal auch Gelder die einem rechtlich zustehen , verweigern.(Behördenwillkür.) Wenn man kein Geld hat um einen zu bezahlen, muss man in seiner Stadt zum Gericht gehen und einen Antrag auf Beratungsbeihilfe stellen. Mit diesem Antrag können sie dann zu einem Rechtsanwalt gehen, in ihrem Fall Sozialrecht, der kennt sich am besten damit aus. Und der wird dann hoffentlich dafür sorgen, dass sie zu ihrem Recht kommen. Hier im Forum schildert ja jeder nur das, was er selbst erlebt hat. Wenn man sich aber einen Fachanwalt, nimmt, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Schildern sie ihm den Fall , und der Anwalt wird dann alles weitere für sie erledigen. Er kann ihnen auch sagen ob ihr Anliegen erfolgversprechend ist oder nicht. Auf jeden Fall wissen sie dann genau woran sie sind. Sie sollten das Geld solange auf ein Extrakonto legen, damit sie, falls sie oder ihr Sohn das Geld nicht behalten dürfen,das Geld sofort ans Amt überweisen können.
    Ich wünsche viel Erfolg,
    man sollte sich nicht alles gefallen lassen, und auf jeden Fall sein Recht einfordern.
    Es gibt hier in unserem Land genug Menschen die unseren Staat ausnutzen, aber was einem Zusteht, sollte man sich auch holen.
    Die abgebrühten Menschen in unserem Land bekommen alles an Geld, also sollten auch die was bekommen, denen es wirklich zusteht.

  • Ach so, dann war das also dein Thread von vor 4 Jahren. Ich meine, wenn man sich nur um seinen eigenen Kram kümmern sollte, dann kannst du ja nur auf deinen eigenen Thread geantwortet haben... Na, dann wünsche ich ebenfalls viel Erfolg für den eigenen Erfolg. Wenn er bisher noch nicht eingetreten ist, braucht man sicherlich ganz viele Wünsche...

  • @ Turtle 1972 - jetzt hat das hier so schön in letzter Zeit mit Dir funktioniert, nun such Dir doch nicht schon wieder ein neues Opfer zum Rumstänkern, "anonymer" hat einfach mal nicht auf das Datum geachten, kann doch passieren ! - Der gute Wille zählt ! :D