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#1
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hallo Forum!
Kann man zusätzlich zu einem Nebenverdienst von 100 EUR noch ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben mit Auszahlung als Aufwandsentschädigung, ohne dass einem davon was abgezogen wird? Vielen Dank für eure Antworten! Gruß Lissi! |
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#2
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Hallo,
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zählen zum so genannten "in der Regel nicht berücksichtigten Einkommen". Das bedeutet, dass diese Einnahmen nicht angerechnet werden, sofern sie nicht ungerechtfertigt sind. Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn deren Höhe die Hälfte der Regelleistung übersteigt. Gruß Philipp |
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