|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
hab schon soviele Seiten durchgesucht, aber werde daraus nicht so schlau und bei den ALG II Rechnern kamen verschiedene Ergebnisse raus. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Das wäre echt toll. Also mein Noch-Ehemann (wir wohnen noch zusammen, haben uns aber getrennt, er sucht eine neue Wohnung, da die aktuelle zu teuer für ihn alleine wäre und ich ziehe erstmal wieder zu meinen Eltern) bekommt ALG II (552 € im Monat Miete (236€)mit einberechnet.). Ich habe bis vor kurzem nur auf 400,- € Basis gearbeitet, da Studentin gewesen und habe seit kurzem nun eine Teilzeitstelle und bekomme netto 970,-€ im Monat. Nun meine Frage: Weiß vielleicht jemand, wieviel ungefähr er weniger bekommen wird? Und wie ist es wenn wir nicht mehr zusammenwohnen; in dem Trennungsjahr? Bitte,Bitte kann mir jemand sagen wie das dann ist. Das würde mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank schonmal im Vorraus. Liebe Grüße janesmi |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Also er bekomt insgesamt 552 €, und darin sind 236 € Miete enthalten? Wenn dem so ist, wären das ja nur 316 €, und unter dem Regelsatz? Weniger kann es demnach ja nicht werden.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Oh, jetzt bin ich grad verwirrt. Ich dachte das ist normal, dass er nur so wenig bekommt. Weißt du vielleicht wieso das so ist? Danke für die schnelle Antwort.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
Mir fällt ein. Ich habe ja bis ich anfing mehr zu arbeiten noch Kindergeld bekommen(154 €). Das heißt ich hatte 540 € im Monat. Vielleicht deshalb?
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
Ähm... 554,-€. Sorry.
|
|
#6
|
|||
|
|||
|
Ja, das kommt schon eher hin. Aber sag` mal, wenn du bei dem ALG II-Rechner immer dieselben Zahlen eingibst (und da kannst du ja eigentlich immer nur die tatsächlichen gleichen eingeben), kann doch eigentlich jedes Mal etwas anderes herauskommen. Versuchs doch einfach noch einmal.
Geändert von lirafe (20.03.2009 um 06:21 Uhr) |
|
#7
|
|||
|
|||
|
Hallo,
die 316,- Regelleistung gehen schon in Ordnung, ihr wurdet ja bisher als BG gewertet und da steht einem nicht so viel zu wie einer alleinstehenden Person. Um sagen zu können, wieviel er genau bekommt, müsste ich auch wissen wieviel du brutto verdienst, da sich daraus der Freibetrag berechnet. Ich schätze jetzt einfach mal, dass es ca. 1300 € sind. Nur dass du einen Anhaltspunkt hast. Also: Von 1300 sind 100 anrechnungsfrei, von 800 20% = 160 €, von 400 10% = 40. Macht einen Freibetrag von 300,- €. Euer Bedarf: 2 x 316 € + 472 € Miete + 300 € Freibetrag - 970 € Netto-EK = 434,- €. Das ist in etwa der Betrag, den dein Exfreund zukünftig bekommt. Wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt, seid ihr auch keine BG mehr und du musst nicht mehr finanziell für ihn aufkommen. Ihr könnt auch jetzt schon dem Amt Bescheid geben, dass ihr euch getrennt habt und jeder eine neue Wohnung sucht. Dazu setzt ihr ein Schreiben auf, das ihr beide unterschreibt. Eigentlich müsstest du ab Zeitpunkt der Trennung nicht mehr für deinen Ex aufkommen, ist nur immer schwer zu beweisen. LG, Jalale. |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| [mit Partner] Stiefkinder - inwieweit muss neuer Partner zahlen?? | Arowana35 | Einkommensanrechnung | 4 | 20.07.2011 12:20 |
| 1,6 Mio. weniger Arbeitslose | Horst GRUNERT | Politik und Allgemeines | 10 | 14.11.2008 09:25 |
| neuer partner,wann mit angeben??? | ischi | Einkommensanrechnung | 1 | 19.03.2008 18:42 |
| Harz IV neuer Partner was wird noch gezahlt...AOK? | kai1976 | Anspruch und Leistungen | 1 | 08.01.2008 11:34 |
| weniger Mietzuschuss! | EisBaer | Wohnung und Miete | 0 | 30.11.2006 12:45 |