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Pfändung von Unterhalt bei Hartz IV

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  #1  
Alt 21.12.2008, 12:38
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Beiträge: 1
Standard Pfändung von Unterhalt bei Hartz IV

Folgender Fall: Das Jugendamt pfändet den Vater meiner Tochter. Ich bekomme Hartz IV. Das UVG ist jetzt im Dezember ausgelaufen. Somit übernimmt ja die ARGE den Teil. Was ist aber, wenn bei der Pfändung was übrig bleibt? Also wenn, das Jugendamt sich seinen Teil abgezogen hat. Die ARGE bekommt ja dann den Rest, d. h. ich sehe von dem Geld gar nix. Aber es hat doch geheißen, dass man bis zu 150 oder 160 Euro "dazuverdienen" darf. Kann ich dann nicht wenigsten diesen Betrag behalten? Ich versteh das nicht. Ich hatte mal einen Ein-Euro-Job und da durfte ich es ja auch.

Kann mir jemand das ganze mal erklären?
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  #2  
Alt 21.12.2008, 12:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Hallo Anila,

Wieso soll bei der Pfändung vom Jugendamt etwas übrigbleiben ?
Verstehe ich nicht ganz. Das JA kann ja nur den Teil pfänden, der dem Judendamt auch zusteht.

Wieso soll dir mehr übrigbleiben?
Kindesunterhalt und Kindergeld wird voll auf ALG II angerechnet, sodaß unterm Strich immer dasselbe rauskommt.

Gruß Klaus
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