|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Ich muss im April den Weiterbewilligungs-Antrag für mich und meine Frau stellen.Meine Frau pflegt ihren
Vater und erhält dafür jetzt 215 € Pflegegeld.Das Pflegegeld soll ja nicht aufs ALG 2 angerechnet werden aber muss ich es trotzdem im Weiterbewilligungsantrag als Einkommen angeben ?-- |
|
#2
|
|||
|
|||
|
ja, fehlende angaben könnten strafrechtliche konsequenzen haben
heißt, aber nicht, dass das geld voll angerechnet wird und wenn, dann nur in bereinigter form |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Pflegegeld und ALG 2 | orpheus | Anspruch und Leistungen | 12 | 31.01.2009 13:21 |
| pflegegeld | tobis mum | Einkommensanrechnung | 0 | 06.08.2008 17:35 |
| ALG I und Pflegegeld | vroni19858 | Anspruch und Leistungen | 1 | 24.04.2008 09:40 |