rechnet die arge das an?

  • Wir möchten evtl- eine Versicherung abscließen.


    zum sparen das die ausbezahlt bekommt wenn sie 18 ist aber was auch als waisenrente ausgezahlt werden kann, monatlich wenn wir mal sterben sollten das ist dann aber alles festgelegt wie viel und so.



    rechnet uns die arge das an?


    lg sandra

  • Diese Fragen ist nicht verständlich.


    Möchtest du wissen, ob das gesparte Vermögen im Sinne des SGB II ist?
    Oder ob im Fall der Fälle die Rente bei dem Kind angerechnet werden würde?

  • Die Versicherung wird in der Ansparphase (also in der Zeit der Beitragszahlung) nicht beim ALG II berücksichtigt. Da gibt es ja den Pauschbetrag von 30 EUR / monatl. Da es keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ist, erhöht diese eben nicht ALG II - relevanten Bedarf.


    Im Falle, dass diese Versicherung als Waisenrente oder Halbwaisenrente zur Auszahlung kommt, wird diese als sonstige Einkünfte des Kindes behandelt.


    Anders, wenn die Versicherungsleistung für die Ausbildung ausgezahlt wird. Da die Leistung zweckgebunden ist, kann sie nicht zum Lebensunterhalt verwandt werden. Falls es für eine Studienausbildung dienen sollte, müsste gecheckt werden, in wie weit das dann Bafög-relavant ist.


    Hinsichtlich des Vermögens gilt dieses:


    http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p12/p12_10025.html


    Interpretiere ich als Nicht anrechenbares (zu verwertende) Vermögen beim Bezug von ALG II. Voraussetzung dafür ist, dass ausdrücklich vereinbart wird, dass eine schädliche Entnahme des Vermögens (also das Vermögen nicht vorzeitig und/oder für andere Zwecke verwertet werden kann) definitiv ausgeschlossen ist. Also ähnlich wie bei Altersvorsorge.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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