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#1
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Hallo zusammen,
Hoffentlich kann mir jemand zu folgender Situation einen Rat geben: Mein VAter bezieht seit dem 01.07.2011 nun seine Rente in Höhe von etwa 680 EUR (nach Abzug d Beiträge) und meine Mutter erhält zur Zeit noch ALG II. Sie hat eine geringfügige Beschäftigung und Einkommen wechselt ständig da sie nur per Std. bezeahlt wird. Im letzten Monat (Juni) hatte sie kein Einkommen. Im July haben meine Eltern nun eine Finanzlücke, die ich leider auch nicht ganz schließen kann. Meine Mutter erhielt Hartz IV Leistung von ca. 274 EUR (Erhalt Ende Juni für Juli) inkl. der Miete von 205€ anteilig aber mein Vater bekommt die Rente erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt. Die Arge hat natürlich bei der Berechnung die Rente von meinem Vater teilweise als Einkommen mit angerechnet (inkl. Mietanteil). Nun meine Frage: Zur Überbrückung dieser Finanzlücke kann man bei der ARGE einen Überbrückungskredit beantragen? Wenn ja, wie? Wie hoch darf dieser sein? Wäre super nett wenn mir jemand helfen könnte. Gruß joho |
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#2
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ist aber scheinbar richtig, denn es zählt nun mal das zuflussprinzip innerhalb eines monats. ob es ein darlehen von der arge gibt, entscheidet der sachbearbeiter.
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#3
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Die Grundrente darf beider Arge nicht an gerechnet werden.
Siehe mal da drauf. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11a.html Du kannst auf dieser seite das gesamte Sgb ein sehn . Das sind die neusten Gesetze. Mich wollten sie auch übern Tisch ziehn mit ihren mit ihren Gesetzen, aber ich konnte duch die neuen sie drauf auf merksam machen das es nicht mehr geht und sie gültigkeit haben. Must sie dir nur richtig raus suchen und lesen. |
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#4
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hallo habe da auch mal eine frage !!! bin rentner und muß meinen nebenjob aufgeben .... muß also hilfe zum lebensunterhalt beantragen. das amt will mir aber erst für monat september hilfe bezahlen da ich ja im august . noch meinen lohn bekomme der aber für den monat juli ist. ist das rechtens ?????
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#5
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Ja da du das Geld ja im August bekommst und somit erst ab September bedürftig bist.
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